ImmoZahl

28 — Steuer

Anlage V vorbereiten

Am Jahresende zählt eine einzige Zahl: Einnahmen minus Werbungskosten. Der Rechner sammelt beide Seiten, zeigt das Ergebnis und rechnet aus, was es an Steuer bewegt.

Einnahmen

Was im Jahr tatsächlich geflossen ist.

Vorauszahlungen und Nachzahlungen der Mietpartei.

Stellplatz, Möblierungszuschlag, einbehaltene Kaution.

Werbungskosten, laufend

Nur der Zins, nicht die Tilgung.

Aus dem Abschreibungsrechner.

Reparaturen. Herstellungsaufwand wäre stattdessen abzuschreiben.

Werbungskosten, umlagefähig und sonstige

Auch der Teil, den Sie umlegen — er steht auf beiden Seiten.

Fahrtkosten, Porto, Kontoführung, Fachliteratur, Mitgliedsbeiträge.

Ihre Steuer

%

Der Satz auf den letzten Euro Ihres Einkommens.

%

Bei gemeinsamem Eigentum entsprechend weniger.

Steuerliches Ergebnis im Jahr

Einnahmen
Werbungskosten
Steuerwirkung
Ohne Abschreibung

Die Aufstellung

Woraus die Werbungskosten bestehen

Absteigend nach Höhe. Zins und Abschreibung tragen fast immer den größten Teil.

Was oft vergessen wird

    Weiterrechnen

    Was als Nächstes ansteht — und warum.

    Häufige Fragen

    Was kann ich als Vermieter von der Steuer absetzen?

    Alles, was durch die Vermietung veranlasst ist: Schuldzinsen, Abschreibung, Erhaltungsaufwand, Verwaltung, Grundsteuer, Versicherungen, gezahlte Betriebskosten, Fahrten zum Objekt, Kontoführung, Fachliteratur und Beiträge zu Haus- und Grundbesitzervereinen. Nicht absetzbar ist die Tilgung — sie mindert nur Ihre Schulden.

    Warum stehen Umlagen auf beiden Seiten?

    Die von der Mietpartei gezahlten Umlagen sind Einnahmen, die von Ihnen gezahlten Betriebskosten sind Werbungskosten. Beide gehören einzeln in die Anlage V, nicht saldiert. Maßgeblich ist das Zuflussprinzip: Was im Kalenderjahr geflossen ist, zählt — nicht, welches Abrechnungsjahr es betrifft.

    Was mache ich mit einem Verlust aus Vermietung?

    Er wird mit Ihren übrigen Einkünften verrechnet und mindert die Einkommensteuer. Reichen die übrigen Einkünfte nicht aus, geht der Verlust nicht verloren, sondern wird vorgetragen. Wer dauerhaft Verluste ausweist, muss dem Finanzamt allerdings eine Überschusserzielungsabsicht darlegen können.