27 — Mängel
Mietminderung berechnen
Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein, ohne Erklärung und ohne Zustimmung. Streit gibt es fast nie über das Ob, sondern über die Höhe — und dafür gibt es keine Tabelle, sondern nur den Einzelfall.
Minderungsbetrag
—- Bruttomiete
- —
- Je Tag
- —
- Zu zahlen im Zeitraum
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- Auf ein Jahr gerechnet
- —
Rechenweg
Was das für Sie heißt
Was verschiedene Quoten bedeuten
Damit Sie einschätzen können, worüber gestritten wird.
Was im Gesetz steht
Weiterrechnen
Was als Nächstes ansteht — und warum.
Häufige Fragen
Von welcher Miete wird die Minderung berechnet?
Von der Bruttomiete, also Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In der Praxis wird häufig von der Nettokaltmiete gerechnet — das ergibt einen zu niedrigen Betrag.
Gibt es eine verbindliche Minderungstabelle?
Nein. § 536 BGB ordnet die Minderung an, nennt aber keine Prozentsätze. Die kursierenden Tabellen geben nur einzelne Gerichtsentscheidungen zu einem konkreten Fall wieder und binden niemanden. Im Streit schätzt das Gericht nach § 287 ZPO.
Muss die Mietpartei die Minderung ankündigen?
Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein, sobald der Mangel vorliegt — eine Erklärung ist dafür nicht nötig. Der Mangel selbst muss aber angezeigt werden: Unterbleibt die Anzeige, entfällt das Minderungsrecht für diese Zeit (§ 536c BGB).