20 — Abrechnung
Heizkosten abrechnen
Heizkosten dürfen nicht nach Fläche allein abgerechnet werden. Zwischen 50 und 70 Prozent müssen nach dem gemessenen Verbrauch verteilt werden — wer das versäumt, muss eine Kürzung um 15 Prozent hinnehmen.
Anteil dieser Wohnung
—- Nach Verbrauch
- —
- Nach Fläche
- —
- Je m² und Jahr
- —
- Saldo
- —
Rechenweg
Was das für Sie heißt
Was der gewählte Verbrauchsanteil ausmacht
Je höher der Verbrauchsanteil, desto stärker wirkt sparsames Heizen — und desto mehr trägt, wer viel verbraucht.
Was die Verordnung verlangt
Weiterrechnen
Was als Nächstes ansteht — und warum.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent müssen nach Verbrauch abgerechnet werden?
Nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV mindestens 50 und höchstens 70 Prozent. Der Rest wird nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt. In Gebäuden, die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig wurden, mit Gas- oder Ölheizung und überwiegend gedämmten Leitungen sind zwingend 70 Prozent nach Verbrauch abzurechnen.
Was passiert, wenn ich nicht verbrauchsabhängig abrechne?
Dann darf die Mietpartei ihren Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Die Kürzung greift unabhängig davon, ob die Abrechnung sonst richtig ist. Bei fernauslesbaren Zählern kommen drei weitere Prozent hinzu, wenn die monatlichen Verbrauchsinformationen unterbleiben.
Warum zahlt die kleine Wohnung mehr als erwartet?
Weil der Grundkostenanteil nach Fläche verteilt wird und der Verbrauchsanteil nach tatsächlichem Verbrauch. Eckwohnungen, Wohnungen unter dem Dach und Erdgeschosswohnungen verbrauchen bei gleicher Fläche deutlich mehr. Genau dafür gibt es den Grundkostenanteil von 30 bis 50 Prozent — er verteilt die Lage-Nachteile auf alle.