ImmoZahl

20 — Abrechnung

Heizkosten abrechnen

Heizkosten dürfen nicht nach Fläche allein abgerechnet werden. Zwischen 50 und 70 Prozent müssen nach dem gemessenen Verbrauch verteilt werden — wer das versäumt, muss eine Kürzung um 15 Prozent hinnehmen.

Die Kosten des Hauses

€

Brennstoff, Wartung, Schornsteinfeger, Messdienst — alles aus § 7 Abs. 2 HeizkostenV.

%

Zulässig sind 50 bis 70 Prozent.

Genauer rechnen Das Gebäude · Die Wohnung · Besonderheiten — bereits vorbelegt

Das Gebäude

m²

Gemessen nach Wohnflächenverordnung: Balkone und Terrassen zählen meist zu einem Viertel, Räume unter einem Meter Höhe gar nicht. Die Angabe im Exposé weicht davon oft ab.

Einheiten

Kilowattstunden oder Einheiten der Heizkostenverteiler.

Die Wohnung

m²

Gemessen nach Wohnflächenverordnung: Balkone und Terrassen zählen meist zu einem Viertel, Räume unter einem Meter Höhe gar nicht. Die Angabe im Exposé weicht davon oft ab.

Einheiten

Der Zählerstand Ihrer Wohnung im selben Maß wie der Gesamtverbrauch. Welche Einheit — Kilowattstunden, Striche, Kubikmeter — ist gleichgültig; gerechnet wird nur der Anteil.

Besonderheiten

€

Was die Mietpartei monatlich auf die Betriebskosten vorauszahlt — der Betrag aus dem Mietvertrag, nicht die tatsächlichen Kosten.

Bei unterjährigem Ein- oder Auszug entsprechend weniger.

Anteil dieser Wohnung

—

Nach Verbrauch
—
Nach Fläche
—
Je m² und Jahr
—
Saldo
—

Rechenweg

Was der gewählte Verbrauchsanteil ausmacht

Je höher der Verbrauchsanteil, desto stärker wirkt sparsames Heizen — und desto mehr trägt, wer viel verbraucht.

Was die Verordnung verlangt

    Worauf Sie achten sollten

    • Mindestens fünfzig Prozent nach Verbrauch Die Heizkostenverordnung verlangt zwischen 50 und 70 Prozent verbrauchsabhängig. Eine reine Flächenumlage ist unzulässig — und berechtigt zur Kürzung um fünfzehn Prozent.
    • Die Kürzung um fünfzehn Prozent ist ein eigenes Recht Sie greift, wenn verbrauchsabhängig nicht abgerechnet wurde, unabhängig davon, ob die Abrechnung sonst richtig ist. Sie gilt nicht bei bloßen Rechenfehlern.
    • Wärmeerzeugung und Warmwasser sind zu trennen Bei verbundenen Anlagen ist der Anteil für Warmwasser gesondert zu ermitteln. Fehlt diese Trennung, ist die Abrechnung insoweit angreifbar.

    Diese Hinweise gelten allgemein und kennen Ihren Fall nicht. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; ob und wie sie auf Ihren Vertrag, Ihr Objekt und Ihre steuerliche Lage zutreffen, klären Sie mit der jeweiligen Fachperson.

    Häufige Fragen

    Wie viel Prozent müssen nach Verbrauch abgerechnet werden?

    Nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV mindestens 50 und höchstens 70 Prozent. Der Rest wird nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt. In Gebäuden, die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig wurden, mit Gas- oder Ölheizung und überwiegend gedämmten Leitungen sind zwingend 70 Prozent nach Verbrauch abzurechnen.

    Was passiert, wenn ich nicht verbrauchsabhängig abrechne?

    Dann darf die Mietpartei ihren Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Die Kürzung greift unabhängig davon, ob die Abrechnung sonst richtig ist. Bei fernauslesbaren Zählern kommen drei weitere Prozent hinzu, wenn die monatlichen Verbrauchsinformationen unterbleiben.

    Warum zahlt die kleine Wohnung mehr als erwartet?

    Weil der Grundkostenanteil nach Fläche verteilt wird und der Verbrauchsanteil nach tatsächlichem Verbrauch. Eckwohnungen, Wohnungen unter dem Dach und Erdgeschosswohnungen verbrauchen bei gleicher Fläche deutlich mehr. Genau dafür gibt es den Grundkostenanteil von 30 bis 50 Prozent — er verteilt die Lage-Nachteile auf alle.