20 — Abrechnung
Heizkosten abrechnen
Heizkosten dürfen nicht nach Fläche allein abgerechnet werden. Zwischen 50 und 70 Prozent müssen nach dem gemessenen Verbrauch verteilt werden — wer das versäumt, muss eine Kürzung um 15 Prozent hinnehmen.
vollständiges ErgebnisAnteil dieser Wohnung
—- Nach Verbrauch
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- Nach Fläche
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- Je m² und Jahr
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- Saldo
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Rechenweg
Was das für Sie heißt
Was der gewählte Verbrauchsanteil ausmacht
Je höher der Verbrauchsanteil, desto stärker wirkt sparsames Heizen — und desto mehr trägt, wer viel verbraucht.
Was die Verordnung verlangt
Der nächste Schritt
Was als Nächstes ansteht — und warum
Eine Rechnung beantwortet eine Frage und stellt die nächste. Diese vier führen von hier aus weiter; unter jeder steht, was sie beiträgt.
Nebenkostenabrechnung
Heizung ist eine Position der Gesamtabrechnung.
CO₂-Kosten aufteilen
Von den Heizkosten geht der CO₂-Anteil ab, den die Vermieterseite trägt.
Mietminderung
Eine ausgefallene Heizung ist der Klassiker unter den Mängeln.
Vorauszahlung anpassen
Heizung und Warmwasser bestimmen den größten Teil der Vorauszahlung. Nach der Abrechnung darf sie angepasst werden.
Worauf Sie achten sollten
- Mindestens fünfzig Prozent nach Verbrauch Die Heizkostenverordnung verlangt zwischen 50 und 70 Prozent verbrauchsabhängig. Eine reine Flächenumlage ist unzulässig — und berechtigt zur Kürzung um fünfzehn Prozent.
- Die Kürzung um fünfzehn Prozent ist ein eigenes Recht Sie greift, wenn verbrauchsabhängig nicht abgerechnet wurde, unabhängig davon, ob die Abrechnung sonst richtig ist. Sie gilt nicht bei bloßen Rechenfehlern.
- Wärmeerzeugung und Warmwasser sind zu trennen Bei verbundenen Anlagen ist der Anteil für Warmwasser gesondert zu ermitteln. Fehlt diese Trennung, ist die Abrechnung insoweit angreifbar.
Diese Hinweise gelten allgemein und kennen Ihren Fall nicht. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; ob und wie sie auf Ihren Vertrag, Ihr Objekt und Ihre steuerliche Lage zutreffen, klären Sie mit der jeweiligen Fachperson.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent müssen nach Verbrauch abgerechnet werden?
Nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV mindestens 50 und höchstens 70 Prozent. Der Rest wird nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt. In Gebäuden, die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig wurden, mit Gas- oder Ölheizung und überwiegend gedämmten Leitungen sind zwingend 70 Prozent nach Verbrauch abzurechnen.
Was passiert, wenn ich nicht verbrauchsabhängig abrechne?
Dann darf die Mietpartei ihren Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Die Kürzung greift unabhängig davon, ob die Abrechnung sonst richtig ist. Bei fernauslesbaren Zählern kommen drei weitere Prozent hinzu, wenn die monatlichen Verbrauchsinformationen unterbleiben.
Warum zahlt die kleine Wohnung mehr als erwartet?
Weil der Grundkostenanteil nach Fläche verteilt wird und der Verbrauchsanteil nach tatsächlichem Verbrauch. Eckwohnungen, Wohnungen unter dem Dach und Erdgeschosswohnungen verbrauchen bei gleicher Fläche deutlich mehr. Genau dafür gibt es den Grundkostenanteil von 30 bis 50 Prozent — er verteilt die Lage-Nachteile auf alle.