ImmoZahl

Daten, Quellen und Lizenzen

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Mietdaten

Zensus 2022, Gebäude- und Wohnungszählung

Durchschnittliche Nettokaltmiete je Quadratmeter, Verteilung der Mieten in Zwei-Euro-Stufen, Leerstandsquote, Eigentümerquote und Wohnfläche je Wohnung — für 10 635 Gemeinden. Stichtag ist der 15. Mai 2022.

Herausgeber
Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Datei
Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen
Nutzung
Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet

Originaldatei beim Statistischen Bundesamt

Gemeindeverzeichnis (GV-ISys)

Gemeindenamen, amtliche Regionalschlüssel, Postleitzahl des Verwaltungssitzes, Einwohnerzahl, Fläche und Koordinaten. Gebietsstand 31. Dezember 2025.

Gemeindeverzeichnis beim Statistischen Bundesamt

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte sind nach § 5 Abs. 1 UrhG amtliche Werke und gemeinfrei. Der Stand aller folgenden Angaben wurde am 11. August 2026 geprüft.

GegenstandFundstelleVerwendet in
Grunderwerbsteuer, Regelsatz und Ländersätze§ 11 GrEStG, Landesgesetze nach Art. 105 Abs. 2a GGKaufnebenkosten
Freibetrag 2 500 Euro§ 3 Nr. 1 GrEStGKaufnebenkosten
Gebührentabelle B, Notar und GrundbuchamtAnlage 2 zu § 34 Abs. 3 GNotKG, BGBl. 2025 I Nr. 109 S. 18Kaufnebenkosten
Fortschreibung über 3 Mio Euro§ 34 Abs. 2 GNotKGKaufnebenkosten
Halbteilung der Maklerprovision§§ 656c, 656d BGBKaufnebenkosten
Abschreibungssätze 2, 2,5 und 3 Prozent§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStGAbschreibung
Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStGAbschreibung
Degressive Abschreibung 5 Prozent§ 7 Abs. 5a EStGAbschreibung
Zeitanteil im Anschaffungsjahr§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStGAbschreibung
Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau§ 7b EStGAbschreibung
Restwertverteilung nach Sonderabschreibung§ 7a Abs. 9 EStGAbschreibung
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen§ 7i EStG, für Sanierungsgebiete § 7h EStGAbschreibung
Privates Veräußerungsgeschäft, Zehnjahresfrist§ 23 EStGEigenkapitalrendite
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete§ 558 BGBMieterhöhung
Mieterhöhung nach Modernisierung§ 559 BGBMieterhöhung
Betriebskosten, Abrechnungsfrist§ 556 BGBNebenkostenabrechnung
Umlagemaßstab ohne Vereinbarung§ 556a Abs. 1 BGBNebenkostenabrechnung
Katalog der 17 Betriebskostenarten§ 2 BetrKVNebenkostenabrechnung
Verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizung und Warmwasser§ 7 HeizkostenVNebenkostenabrechnung
Verteilung 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch, Kürzung um 15 Prozent§§ 7, 9, 12 HeizkostenVHeizkosten
Steuermesszahlen 0,31 und 0,34 Promille, Ermäßigungen§ 15 GrStGGrundsteuer
Steuermessbetrag und Hebesatz§§ 13, 25 GrStGGrundsteuer
Grundsteuer als umlagefähige Betriebskosten§ 2 Nr. 1 BetrKVGrundsteuer
Kündigungsfristen, drei Monate zuzüglich je drei nach fünf und acht Jahren§ 573c Abs. 1 BGBKündigungsfrist
Berechtigtes Interesse, Form und Widerspruch§§ 568, 573, 574 BGBKündigungsfrist
Sperrfrist nach Umwandlung§ 577a BGBKündigungsfrist
Kündigungsrecht nach zehn Jahren, Ablösung bei berechtigtem Interesse§§ 489, 490 Abs. 2, 502 BGBVorfälligkeitsentschädigung
Allgemeines Ertragswertverfahren, Reinertrag, Barwertfaktor§§ 27 bis 34 ImmoWertVErtragswert
Bewirtschaftungskosten§ 32 ImmoWertVErtragswert
Persönliche Freibeträge§ 16 Abs. 1 ErbStGErbschaftsteuer
Steuersätze der Klassen I bis III§ 19 Abs. 1 ErbStG, Härteausgleich § 19 Abs. 3Erbschaftsteuer
Zehn Prozent Abschlag für vermietete Wohngrundstücke§ 13d ErbStGErbschaftsteuer
Steuerfreiheit des Familienheims, Zusammenrechnung über zehn Jahre§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c, § 14 ErbStGErbschaftsteuer
Instandhaltungspauschalen 7,10, 9,00 und 11,50 Euro je m²§ 28 Abs. 2 bis 4 II. BVInstandhaltungsrücklage
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand, Verteilung von Erhaltungsaufwand§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 82b EStDVAnlage V
Minderung kraft Gesetzes, Anzeigepflicht§§ 536, 536b, 536c BGBMietminderung
Körperschaftsteuersatz, stufenweise fallend ab 2028§ 23 Abs. 1 KStGPrivat oder GmbH
Erweiterte Kürzung für Grundstücksgesellschaften§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStGPrivat oder GmbH
Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen§ 32d Abs. 1 EStG, § 4 SolzG 1995Privat oder GmbH
Steuerbefreiung für Photovoltaik bis 30 kWp je Einheit§ 3 Nr. 72 EStGPhotovoltaik
Nullsteuersatz auf Lieferung und Installation§ 12 Abs. 3 UStGPhotovoltaik
Verteilung größeren Erhaltungsaufwands auf zwei bis fünf Jahre§ 82b EStDVErhaltungsaufwand verteilen
Höhere Miete ist kein berechtigtes Kündigungsinteresse§ 573 Abs. 1 Satz 2 BGBMietpartei halten oder wechseln
Vorlagepflicht des Energieausweises beim Verkauf§ 80 GEGMakler oder privat

Bilder und Grafiken

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Schriften und Werkzeuge

Warum die Mietdaten von 2022 sind

Die berechtigte Frage bei jedem Datum: Geht das nicht aktueller? Für Mieten auf Ebene der einzelnen Gemeinde lautet die Antwort nein. Der Zensus ist die einzige Erhebung, die alle 10 635 Gemeinden erfasst; er findet alle zehn Jahre statt, zuletzt zum 15. Mai 2022, das nächste Mal 2031. Auch das Statistische Bundesamt weist auf seiner eigenen Themenseite zum Wohnen die Nettokaltmieten mit dem Stand 2022 aus.

Was es daneben gibt, hilft für ein einzelnes Objekt nicht weiter:

Die Rangfolge der Gemeinden ist deshalb belastbarer als der absolute Betrag. Alle Rechtsangaben — Steuersätze, Gebühren, Fristen, Grenzwerte — sind dagegen tagesaktuell; der Stand jedes einzelnen Bestands steht in der Tabelle oben und lässt sich mit python3 scripts/pruefe_stand.py nachhalten.

Was die Lizenzen erlauben

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Wo es keine Rechtsgrundlage gibt

Zwei Rechner arbeiten ohne gesetzliche Vorgabe, weil es keine gibt. Das steht auch auf den Seiten selbst, gehört aber hierher:

Was diese Daten nicht leisten

Die Zensuswerte sind Bestandsmieten zum Stichtag 15. Mai 2022. Sie liegen unter dem, was heute neu inseriert wird, teils deutlich. Für die Einordnung eines laufenden Mietverhältnisses sind sie der richtige Maßstab, für eine Neuvermietung eher eine Untergrenze.

Sie sind außerdem keine ortsübliche Vergleichsmiete im Sinne des § 558 BGB. Diese bildet sich aus vergleichbaren Wohnungen nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage aus den letzten sechs Jahren. Der Zensuswert mittelt dagegen über den gesamten Bestand einer Gemeinde. Für eine Mieterhöhung brauchen Sie ein gesetzliches Begründungsmittel.

Für 318 Gemeinden liegt kein Mietwert vor — meist sehr kleine Orte, bei denen die Statistik aus Geheimhaltungsgründen keinen Wert ausweist, oder Gemeinden, die seit 2022 neu gebildet wurden. Diese Orte erscheinen nicht in der Suche.

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