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56 — Finanzierung

Bereitstellungszinsen

Zwischen der Zusage und der letzten Rate liegen bei einem Neubau schnell achtzehn Monate. Für alles, was in dieser Zeit noch nicht abgerufen ist, verlangt die Bank Bereitstellungszinsen — und im effektiven Jahreszins, mit dem sie wirbt, steckt dieser Betrag nicht.

Das Darlehen und die Konditionen

€

Nur das Darlehen. Eigenkapital, das Sie direkt zahlen, gehört nicht in den Zahlungsplan unten — darauf verlangt niemand Bereitstellungszinsen.

% im Jahr

Verbreitet sind 0,25 Prozent im Monat — das sind 3 Prozent im Jahr.

Monate

Üblich sind drei bis zwölf Monate. Verhandelbar — und die wichtigere der beiden Zahlen.

Monat

Monate gezählt ab der Zusage. Wer wissen will, was eine Verzögerung kostet, schiebt diesen Monat nach hinten. Wird alles auf einmal abgerufen, ist das schon die ganze Eingabe — die Zwischenraten unten löschen Sie dann einfach.

Genauer rechnen Zwischenraten nach Baufortschritt · Womit verglichen wird — bereits vorbelegt

Zwischenraten nach Baufortschritt

Die Raten aus Ihrem Bau- oder Bauträgervertrag, bis zu drei. Die Schlussrate ergibt sich als Rest von selbst — sie muss hier nicht stehen.

Monat
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Monat
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Monat
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Womit verglichen wird

Damit aus dem Betrag eine Zahl wird, mit der sich verhandeln lässt: Wie viel höherer Sollzins wäre über die Zinsbindung genauso teuer?

%

Der reine Zinssatz des Darlehens, nicht der Effektivzins. Er steht im Finanzierungsangebot der Bank.

%

Wie viel Prozent der Darlehenssumme Sie im ersten Jahr zurückzahlen. Üblich sind 2 bis 3 Prozent. Je höher, desto schneller sind Sie schuldenfrei — und desto höher die monatliche Rate.

Jahre

Wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist. Danach wird zum dann geltenden Zins neu verhandelt — was bis dahin nicht getilgt ist, trägt das neue Zinsniveau.

Bereitstellungszinsen insgesamt

—

Tragen Sie Darlehen und Zahlungsplan ein.

Erster Monat mit Kosten
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Teuerster Monat
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Ersparnis
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Was noch nicht abgerufen ist

Der Bereitstellungszins läuft auf dieser Linie — nicht auf dem Darlehen und nicht auf der Restschuld. Je schneller sie fällt, desto weniger kostet das Warten.

Monat für Monat

ZeitraumNoch offenBereitstellungszins
Wie gerechnet wird

In jedem Monat nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit fällt ein Zwölftel des Jahressatzes auf den Betrag an, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgerufen ist.

Bereitstellungszins je Monat = noch nicht abgerufen × Satz ÷ 12

Ein Abruf gilt hier als zum Monatsanfang erfolgt: Der Monat, in dem eine Rate fließt, wird bereits auf den verminderten Betrag gerechnet. Banken rechnen meist taggenau; der Betrag im Kontoauszug kann deshalb um einige Euro abweichen.

Der Zinsaufschlag in den Folgerungen ist kein Aufschlag, den Ihnen jemand anbietet — er ist ein Maßstab. Gesucht wird der Sollzins, bei dem Sie über die Zinsbindung bei gleicher Monatsrate genau so viel mehr an Zinsen zahlen, wie die Bereitstellungszinsen kosten. Die gleiche Rate ist dabei Bedingung: Wer den Zins erhöht und die Tilgung mitlaufen lässt, vergleicht zwei verschiedene Finanzierungen.

Die Schlussrate ist immer der Rest des Darlehens. So geht der Plan zwangsläufig auf, und ein Tippfehler in einer Zwischenrate verschiebt nicht die Darlehenssumme.

Warum der Betrag in keinem Angebot steht

Der effektive Jahreszins soll Angebote vergleichbar machen, und für einen Bestandskauf tut er das auch. Für einen Neubau nicht. Die Anlage zu § 16 der Preisangabenverordnung schreibt für seine Berechnung eine Annahme vor: Steht es der darlehensnehmenden Person frei, wann sie das Darlehen in Anspruch nimmt, gilt es als sofort in voller Höhe abgerufen. Unter dieser Annahme gibt es keine Bereitstellungszinsen — sie fallen aus der Zahl heraus, mit der geworben wird, und tauchen erst auf dem Kontoauszug wieder auf.

Das ist kein Vorwurf an die Banken; die Verordnung schreibt es so vor, und ohne eine solche Annahme wäre der Effektivzins bei jedem Bauvorhaben ein anderer. Es heißt nur: Bei einem Neubau vergleichen Sie mit dem Effektivzins allein nicht zu Ende. Zwei Angebote mit identischem Effektivzins können sich um mehrere tausend Euro unterscheiden, wenn das eine sechs und das andere achtzehn bereitstellungsfreie Monate mitbringt.

Die freie Zeit ist verhandelbar, der Satz kaum

Weder der Satz noch die bereitstellungsfreie Zeit sind gesetzlich geregelt; beides steht im Vertrag, und beides lässt sich ansprechen. In der Praxis gibt es beim Satz wenig Bewegung — 0,25 Prozent im Monat sind bei vielen Häusern gesetzt. Bei der freien Zeit gibt es sie: Wer statt sechs zwölf Monate vereinbart, verschiebt den Beginn der Kosten um ein halbes Jahr, und bei einem Vorhaben, das sich verzögert, ist das der Unterschied zwischen ärgerlich und teuer.

Der Rechner oben sagt Ihnen, was diese Verhandlung wert ist — nicht als Gefühl, sondern als Zinsaufschlag, den Sie dafür in Kauf nehmen dürften. Liegt der bei einem Zehntelprozentpunkt und das teurere Angebot ist nur fünf Hundertstel teurer, ist die Entscheidung klar, obwohl der Effektivzins das Gegenteil nahelegt.

Früher abrufen hilft meistens nicht

Der naheliegende Gedanke ist, das Geld einfach früher abzurufen. Rechnerisch tauschen Sie damit den Bereitstellungszins gegen den Sollzins — und der ist in der Regel der höhere von beiden. Sie zahlen also mehr, nicht weniger; dafür beginnt die Tilgung früher. Ein Vorteil ist das nur, wenn Sie das Geld auch brauchen. Liegt es stattdessen auf dem Girokonto, zahlen Sie den vollen Sollzins für Geld, das nichts tut.

Bei einem Bauträgerkauf stellt sich die Frage ohnehin selten: Dort wird nach Baufortschritt gezahlt, und die Raten sind der Höhe und dem Zeitpunkt nach im Vertrag festgelegt. Was bleibt, ist die Verhandlung über die freie Zeit — und die Möglichkeit, den Zahlungsplan oben um ein halbes Jahr nach hinten zu schieben, um zu sehen, was eine Verzögerung kosten würde, bevor sie eintritt.

Diese Seite rechnet Zahlungsströme nach und ersetzt keine Beratung. Verbindlich ist Ihr Darlehensvertrag; die Kosten, die Ihre Bank tatsächlich berechnet, stehen dort und im Europäischen Standardisierten Merkblatt.

Worauf Sie achten sollten

  • Die freie Zeit ist verhandelbar, der Satz kaum Beim Satz gibt es wenig Bewegung, bei der bereitstellungsfreien Zeit oft mehrere Monate. Wer statt sechs zwölf Monate vereinbart, verschiebt den Beginn der Kosten um ein halbes Jahr.
  • Rechnen Sie eine Verzögerung durch, bevor sie eintritt Schieben Sie die letzte Rate testweise um sechs Monate nach hinten. Der Betrag, der dann steht, ist das Risiko, das Sie tragen — und die Zahl, mit der sich über die freie Zeit verhandeln lässt.
  • Früher abrufen hilft meistens nicht Es tauscht den Bereitstellungszins gegen den Sollzins, und der ist in der Regel höher. Ein Vorteil entsteht nur, wenn Sie das Geld auch brauchen.

Diese Hinweise gelten allgemein und kennen Ihren Fall nicht. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; ob und wie sie auf Ihren Vertrag, Ihr Objekt und Ihre steuerliche Lage zutreffen, klären Sie mit der jeweiligen Fachperson.

Häufige Fragen

Was sind Bereitstellungszinsen?

Das Entgelt dafür, dass die Bank ein zugesagtes Darlehen für Sie bereithält, solange Sie es noch nicht abgerufen haben. Sie treten neben den Sollzins, nicht an seine Stelle: Für den bereits ausgezahlten Teil zahlen Sie Sollzins, für den noch offenen Bereitstellungszins.

Wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit, gerechnet ab der Darlehenszusage. Bei einem Bestandskauf mit einer einzigen Auszahlung zum Notartermin fallen meist keine an. Teuer wird es bei Neubau, Bauträgerkauf und grösseren Sanierungen, wo nach Baufortschritt in Raten ausgezahlt wird und zwischen Zusage und letzter Rate zwölf bis vierundzwanzig Monate liegen.

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?

Der Satz ist nicht gesetzlich geregelt, sondern Vertragssache. Verbreitet sind 0,25 Prozent im Monat, also 3 Prozent im Jahr, gerechnet auf den jeweils noch nicht abgerufenen Betrag. Die bereitstellungsfreie Zeit davor liegt üblicherweise zwischen drei und zwölf Monaten.

Sind Bereitstellungszinsen im effektiven Jahreszins enthalten?

In aller Regel nicht. Die Anlage zu § 16 der Preisangabenverordnung schreibt für die Berechnung die Annahme vor, dass ein Darlehen, dessen Abruf der darlehensnehmenden Person freisteht, sofort in voller Höhe in Anspruch genommen wird. Unter dieser Annahme entstehen keine Bereitstellungszinsen — bei einem Neubau entstehen sie trotzdem.

Lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden?

Vollständig nur, wenn das Geld innerhalb der bereitstellungsfreien Zeit abgerufen wird. Der naheliegende Ausweg, früher abzurufen, tauscht den Bereitstellungszins gegen den Sollzins — und der ist meist der höhere von beiden. Die wirksamere Stellschraube ist eine längere bereitstellungsfreie Zeit; sie ist verhandelbar, der Satz selbst kaum.

Sind Bereitstellungszinsen steuerlich absetzbar?

Bei einem vermieteten Objekt gehören sie als Schuldzinsen zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung. Bei einer selbst genutzten Immobilie sind sie es nicht — dort ist der gesamte Finanzierungsaufwand Privatsache. Wie es in Ihrem Fall zu behandeln ist, gehört in die Steuerberatung.