25 — Vorsorge
Instandhaltungsrücklage
Die häufigste Lücke in jeder Renditerechnung. Dach, Fenster, Heizung und Leitungen kommen mit Sicherheit — nur nicht in dem Jahr, in dem man rechnet. Der Rechner stellt zwei anerkannte Ansätze nebeneinander.
Empfohlene Rücklage im Jahr
—- Im Monat
- —
- Nach § 28 II. BV
- —
- Nach Peters
- —
- In zwanzig Jahren
- —
Die beiden Ansätze nebeneinander
Was das für Sie heißt
Wie die Rücklage wächst
Ihre tatsächliche Rücklage gegen den empfohlenen Verlauf.
Was dazugehört und was nicht
Weiterrechnen
Was als Nächstes ansteht — und warum.
Häufige Fragen
Wie viel Instandhaltungsrücklage ist angemessen?
§ 28 Abs. 2 II. BV nennt je nach Alter 7,10, 9,00 oder 11,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, zuzüglich einem Euro bei vorhandenem Aufzug. Die Peterssche Formel kommt über die Herstellungskosten zu einem oft höheren Wert. Beide Ansätze sind anerkannt; die Verordnungsbeträge sind für frei finanzierte Objekte nicht verbindlich, gelten aber als Orientierung.
Ist die Instandhaltung auf die Mietpartei umlegbar?
Nein. Instandhaltung und Instandsetzung gehören zu Ihren Kosten und mindern die Nettomietrendite. Umlagefähig ist nur die laufende Wartung, etwa der Heizungswartungsvertrag oder die Prüfung der Rauchwarnmelder.