25 — Vorsorge
Instandhaltungsrücklage
Die häufigste Lücke in jeder Renditerechnung. Dach, Fenster, Heizung und Leitungen kommen mit Sicherheit — nur nicht in dem Jahr, in dem man rechnet. Der Rechner stellt zwei anerkannte Ansätze nebeneinander.
vollständiges ErgebnisEmpfohlene Rücklage im Jahr
—- Im Monat
- —
- Nach § 28 II. BV
- —
- Nach Peters
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- In zwanzig Jahren
- —
Die beiden Ansätze nebeneinander
Was das für Sie heißt
Wie die Rücklage wächst
Ihre tatsächliche Rücklage gegen den empfohlenen Verlauf.
Was dazugehört und was nicht
Der nächste Schritt
Was als Nächstes ansteht — und warum
Eine Rechnung beantwortet eine Frage und stellt die nächste. Diese drei führen von hier aus weiter; unter jeder steht, was sie beiträgt.
Worauf Sie achten sollten
- Der Wirtschaftsplan sagt, was tatsächlich zurückgelegt wird Nicht das Exposé. Vergleichen Sie die Zuführung je Quadratmeter und Jahr mit dem Zustand des Hauses — eine niedrige Rücklage bei anstehender Dachsanierung ist keine Ersparnis, sondern eine aufgeschobene Rechnung.
- Fragen Sie nach beschlossenen und geplanten Maßnahmen Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen zeigen, was bevorsteht. Eine beschlossene Sonderumlage geht auf die erwerbende Seite über, wenn nichts anderes vereinbart ist.
- Der übernommene Anteil ist kein Guthaben in Ihrer Kasse Er gehört der Gemeinschaft und ist zweckgebunden. Steuerlich ist die Einzahlung erst dann Werbungskosten, wenn die Gemeinschaft das Geld verausgabt.
Diese Hinweise gelten allgemein und kennen Ihren Fall nicht. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; ob und wie sie auf Ihren Vertrag, Ihr Objekt und Ihre steuerliche Lage zutreffen, klären Sie mit der jeweiligen Fachperson.
Häufige Fragen
Wie viel Instandhaltungsrücklage ist angemessen?
§ 28 Abs. 2 II. BV nennt je nach Alter 7,10, 9,00 oder 11,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, zuzüglich einem Euro bei vorhandenem Aufzug. Die Peterssche Formel kommt über die Herstellungskosten zu einem oft höheren Wert. Beide Ansätze sind anerkannt; die Verordnungsbeträge sind für frei finanzierte Objekte nicht verbindlich, gelten aber als Orientierung.
Ist die Instandhaltung auf die Mietpartei umlegbar?
Nein. Instandhaltung und Instandsetzung gehören zu Ihren Kosten und mindern die Nettomietrendite. Umlagefähig ist nur die laufende Wartung, etwa der Heizungswartungsvertrag oder die Prüfung der Rauchwarnmelder.