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53 — Vergleich

Erbbaurecht oder Volleigentum

Ein Erbbaurecht sieht günstig aus, weil das Grundstück im Kaufpreis fehlt. Bezahlt wird es trotzdem — jährlich, und am Ende gehört es Ihnen nicht. Ob sich das rechnet, entscheiden zwei Zahlen, die im Exposé selten stehen: die Restlaufzeit und die Anpassungsklausel.

Das Angebot

Was Sie für das Gebäude zahlen. Das Grundstück ist darin nicht enthalten.

Der jährliche Zins an die Grundstückseigentümerseite. Üblich sind drei bis fünf Prozent des Bodenwerts.

Jahre

Wie lange das Erbbaurecht noch läuft. Steht im Grundbuch und im Vertrag, nicht unbedingt im Exposé — und ist die wichtigste Zahl der Rechnung.

Die Restlaufzeit steht im Grundbuch und im Erbbaurechtsvertrag, nicht unbedingt im Exposé. Sie ist die wichtigste Zahl auf dieser Seite.

Genauer rechnen Was der Vertrag regelt · Rechenannahmen — bereits vorbelegt

Was der Vertrag regelt

Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche mal Miteigentumsanteil. Den Bodenrichtwert liefert das Portal Ihres Bundeslandes kostenlos.

%

Welchen Anteil des Gebäudewerts Sie bei Zeitablauf erstattet bekommen. Steht im Erbbaurechtsvertrag; für Wohngebäude sieht das Erbbaurechtsgesetz eine Mindestentschädigung vor.

Den Bodenwert liefert das Bodenrichtwertportal Ihres Bundeslandes, multipliziert mit der Grundstücksfläche und dem Miteigentumsanteil. Die Entschädigungsquote steht im Erbbaurechtsvertrag; für Wohngebäude sieht das Erbbaurechtsgesetz eine Mindestentschädigung vor.

Wird der Erbbauzins angepasst?

Die meisten Verträge enthalten eine Wertsicherungsklausel. Wenn ja, schalten Sie sie ein — der Unterschied im Barwert ist regelmäßig sechsstellig.

Rechenannahmen

%

Mit diesem Satz werden künftige Zahlungen auf heute zurückgerechnet. Sinnvoll ist, was Ihr Geld sonst brächte — oder Ihr Finanzierungszins.

Die Nettokaltmiete aus dem Mietvertrag — ohne Betriebskosten und ohne Heizung.

Mit dem Kalkulationszins werden künftige Zahlungen auf heute zurückgerechnet. Sinnvoll ist der Zinssatz, den Ihr Geld sonst bringen würde — oder Ihr Finanzierungszins. Die Kaltmiete ist freiwillig und dient der Renditeangabe.

Maßgeblich ist Ihr Erbbaurechtsvertrag. Erbbauzins, Wertsicherung, Entschädigungsquote und die Gründe für einen Heimfall sind dort einzeln geregelt und weichen stark voneinander ab. Das Erbbaurechtsgesetz setzt einen Rahmen, füllt ihn aber nicht aus.

Günstiger über die Restlaufzeit

Tragen Sie links die Eckdaten des Erbbaurechts ein.

Erbbauzins, Barwert
alle künftigen Zahlungen auf heute
Erbbauzinssatz
Umschlag bei
Bruttorendite

Beide Wege nebeneinander

PostenErbbaurechtVolleigentum
Wie der Barwertvergleich gerechnet wird

Verglichen wird, was über die Restlaufzeit tatsächlich eingesetzt wird — beide Seiten auf heute zurückgerechnet, damit sie vergleichbar sind.

Erbbaurecht = Kaufpreis + Barwert der Erbbauzinsen − Barwert der Entschädigung Volleigentum = Kaufpreis + Bodenwert − Barwert dessen, was am Ende noch da ist

Der Barwert der Erbbauzinsen ist die Summe aller künftigen Jahreszahlungen, jede auf heute abgezinst. Mit Wertsicherungsklausel wächst die Zahlung jährlich mit; gerechnet wird dann mit derselben Inflationsannahme wie in den übrigen Langfristrechnungen dieser Seite.

Barwert = Erbbauzins × (1 − ((1 + g) ÷ (1 + i))^n) ÷ (i − g)

Beim Volleigentum zahlen Sie das Grundstück einmalig, behalten es aber. Am Ende der betrachteten Zeit stehen Gebäude und Boden weiterhin Ihnen zu — das wird als Restwert abgezinst und vom Einsatz abgezogen. Ohne diesen Abzug wäre der Vergleich unfair.

Der Umschlagpunkt ist die Restlaufzeit, bei der beide Seiten gleich viel kosten. Er entsteht durch die Abzinsung: Je weiter die Erbbauzinsen in der Zukunft liegen, desto weniger wiegen sie heute — und desto weniger wiegt auch, dass das Grundstück Ihnen nie gehört.

Nicht enthalten sind Bodenwertsteigerungen. Sie kommen beim Erbbaurecht der Grundstückseigentümerseite zugute, beim Volleigentum Ihnen. In steigenden Märkten spricht das zusätzlich für Volleigentum.

Die zwei Zahlen, auf die es ankommt

Erbbaurechte haben einen schlechten Ruf, und der ist nur zur Hälfte verdient. Bei langer Restlaufzeit und moderatem Erbbauzins sind sie eine vernünftige Sache: Sie zahlen das Grundstück nicht auf einmal, sondern in Raten, und Geld, das heute nicht im Boden steckt, kann anderswo arbeiten. Kirchliche und kommunale Ausgeber verlangen oft weniger als die marktübliche Verzinsung.

Die Restlaufzeit entscheidet über alles Weitere. Sie wirkt in zwei Richtungen zugleich: Je länger sie ist, desto mehr Erbbauzins fällt insgesamt an — aber desto weniger wiegt jede einzelne Zahlung heute, und desto weiter weg ist der Tag, an dem das Gebäude an die Grundstückseigentümerseite fällt. Unterhalb von etwa vierzig Jahren kippt das Bild, und zwar aus einem sehr praktischen Grund: Banken finanzieren nur innerhalb der Restlaufzeit. Was Sie schwer finanzieren können, kann die Käuferseite später auch schwer finanzieren.

Die Wertsicherungsklausel ist die Zahl, die niemand nennt. Ein Erbbauzins von 6.300 Euro ohne Anpassung hat über 55 Jahre einen Barwert von rund 139.000 Euro. Derselbe Erbbauzins mit Bindung an den Verbraucherpreisindex kommt auf rund 207.000 — fast 70.000 Euro mehr, ohne dass sich an der Zahl im Vertrag etwas ändert. Prüfen Sie deshalb nicht nur, ob eine Klausel drin ist, sondern auch, wann zuletzt angepasst wurde.

Was Sie außerdem im Vertrag suchen sollten: die Heimfallgründe. Sie regeln, unter welchen Umständen das Erbbaurecht vorzeitig zurückfällt — etwa bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung von Bau- und Nutzungspflichten. Und die Zustimmungsvorbehalte: Viele Verträge machen Verkauf und Belastung von der Zustimmung der Grundstückseigentümerseite abhängig. Beides taucht in keiner Renditerechnung auf und entscheidet trotzdem darüber, wie frei Sie sind.

Weiterrechnen

Was als Nächstes ansteht — und warum.