Betriebskosten abrechnen
Vermietende
12 Monate — ab Ende des Abrechnungszeitraums
Nach Fristablauf ist eine Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, die Verspätung ist nicht zu vertreten. Ein Guthaben bleibt in jedem Fall auszuzahlen.
§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB
Nebenkostenabrechnung erstellen und prüfen
Einwendungen gegen die Abrechnung
Mietende
12 Monate — ab Zugang der Abrechnung
Danach sind Einwendungen ausgeschlossen, wenn die Verspätung zu vertreten ist. Die Abrechnung wird dann so bindend, wie sie ist.
§ 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB
Nebenkostenabrechnung erstellen und prüfen
Sperrfrist vor einer Mieterhöhung
Vermietende
15 Monate unverändert, Verlangen frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung — ab Wirksamwerden der letzten Erhöhung
Ein zu früh gestelltes Verlangen ist unwirksam und muss nach Fristablauf wiederholt werden.
§ 558 Abs. 1 BGB
Mieterhöhung prüfen nach § 558 BGB
Zustimmung zur Mieterhöhung
Mietende
bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats — ab Zugang des Erhöhungsverlangens
Ohne Zustimmung tritt die Erhöhung nicht ein; die vermietende Seite muss auf Zustimmung klagen. Umgekehrt bindet eine erteilte Zustimmung.
§ 558b Abs. 1 und 2 BGB
Mieterhöhung prüfen nach § 558 BGB
Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung
Vermietende
3 Monate — ab Ablauf der Zustimmungsfrist
Verstreicht auch diese Frist, ist das Erhöhungsverlangen verbraucht. Es muss neu gestellt werden — und die Sperrfrist läuft weiter.
§ 558b Abs. 2 Satz 2 BGB
Mieterhöhung prüfen nach § 558 BGB
Kappungsgrenze
Beide Seiten
20 % in 3 Jahren, in angespannten Märkten 15 % — ab dem Stand drei Jahre vor Wirksamwerden der Erhöhung
Was über der Grenze liegt, ist unwirksam — auch dann, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher liegt.
§ 558 Abs. 3 BGB
Mieterhöhung prüfen nach § 558 BGB
Ordentliche Kündigung
Vermietende
3, 6 oder 9 Monate — ab Zugang bis zum dritten Werktag eines Monats
Geht die Kündigung später zu, verschiebt sich das Ende um einen vollen Monat. Die Frist wächst nach 5 und nach 8 Jahren Überlassung.
§ 573c Abs. 1 BGB
Kündigungsfrist berechnen nach § 573c BGB
Eigene Kündigung
Mietende
3 Monate, dauerhaft — ab Zugang bis zum dritten Werktag eines Monats
Die Verlängerung nach 5 und 8 Jahren gilt nur für die vermietende Seite. Eine längere Frist zulasten der Mietpartei ist unwirksam.
§ 573c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 BGB
Kündigungsfrist berechnen nach § 573c BGB
Widerspruch gegen die Kündigung
Mietende
spätestens 2 Monate vor Beendigung — ab dem vorgesehenen Ende des Mietverhältnisses
Ohne rechtzeitigen Widerspruch entfällt der Härteeinwand. Fehlt allerdings der Hinweis auf dieses Recht im Kündigungsschreiben, kann der Widerspruch noch im Prozess erklärt werden.
§ 574b Abs. 2 BGB
Kündigungsfrist berechnen nach § 573c BGB
Sperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum
Beide Seiten
3 Jahre, per Landesverordnung bis zu 10 Jahre — ab Eintragung der erwerbenden Person im Grundbuch
In dieser Zeit ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder Verwertung ausgeschlossen — unabhängig davon, wie berechtigt der Grund wäre.
§ 577a BGB
Kündigungsfrist berechnen nach § 573c BGB
Fristlose Kündigung durch Nachzahlung abwenden
Mietende
2 Monate — ab Rechtshängigkeit der Räumungsklage
Wird der Rückstand vollständig ausgeglichen oder erklärt eine öffentliche Stelle die Übernahme, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Das gilt nur einmal in zwei Jahren.
§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
Modernisierung ankündigen
Vermietende
spätestens 3 Monate vorher — ab dem geplanten Beginn der Arbeiten
Ohne formgerechte Ankündigung muss die Maßnahme nicht geduldet werden, und die Mieterhöhung nach § 559 BGB verzögert sich um sechs Monate.
§ 555c Abs. 1 BGB, § 559b Abs. 2 BGB
Härteeinwand gegen die Modernisierung
Mietende
bis zum Ablauf des Folgemonats — ab Zugang der Ankündigung
Danach ist der Einwand ausgeschlossen. Die Frist beginnt allerdings nur zu laufen, wenn die Ankündigung den Anforderungen des § 555c BGB genügt — einschließlich des Hinweises auf Form und Frist des Einwands. Wer unverschuldet verhindert war, kann die Umstände noch unverzüglich nachschieben.
§ 555d Abs. 3 und 4 BGB
Rüge nach der Mietpreisbremse
Mietende
keine feste Frist, wirkt aber erst ab Zugang — ab Zugang der Rüge bei der vermietenden Seite
Zu viel gezahlte Miete wird nur für die Zeit nach Zugang der Rüge zurückverlangt. Wer spät rügt, verliert das Davor.
§ 556g Abs. 2 BGB
Mietpreisbremse prüfen bei Neuvermietung
Kaution zurückzahlen
Vermietende
angemessene Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate — ab Rückgabe der Wohnung
Ein Einbehalt über die Prüffrist hinaus ist nur für konkret bezifferte Ansprüche zulässig. Zahlen darf die Mietpartei die Kaution ihrerseits in drei Monatsraten.
§ 551 Abs. 2 BGB; zur Prüffrist Rechtsprechung, keine gesetzliche Regelung
Mietkaution berechnen und verzinsen
Ersatzansprüche wegen Schäden an der Wohnung
Vermietende
6 Monate — ab Rückerhalt der Mietsache
Das ist die kürzeste wichtige Frist im Mietrecht. Danach sind Ansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjährt — auch die auf Schadensersatz statt Schönheitsreparaturen.
§ 548 Abs. 1 BGB