ImmoZahl

12 — Heizung

CO₂-Kosten aufteilen

Seit 2023 trägt die Vermieterseite einen Teil der Kohlendioxidkosten — und zwar umso mehr, je schlechter das Gebäude dasteht. Der Anteil ergibt sich aus einem Zehn-Stufen-Modell. Ohne diese Aufteilung darf die Mietpartei den Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen.

Angaben aus der Rechnung

Beide Werte muss Ihr Brennstoff- oder Wärmelieferant auf der Rechnung ausweisen (§ 2 CO2KostAufG). Schätzen Sie nicht — die Abrechnung muss nachvollziehbar sein.

kg

Steht in der Heizkostenabrechnung oder im Energieausweis. Notfalls überschlägig: rund 0,2 kg je Kilowattstunde Erdgas.

€

Der Betrag, den der Brennstofflieferant für den CO₂-Preis in Rechnung gestellt hat. Er steht gesondert auf der Abrechnung.

Das Gebäude

m²

Bei gesonderter Versorgung einzelner Wohnungen deren Fläche.

Monate

Bei kürzeren Zeiträumen sind die Stufenwerte anteilig zu kürzen.

Anteil der Vermieterseite

—

Spezifischer Ausstoß
—
Stufe
—
Anteil Mietpartei
—
Aufteilung
—

Was eine bessere Einstufung brächte

Ihr Anteil an den Kohlendioxidkosten, abhängig vom spezifischen Ausstoß des Gebäudes. Der Sprung zwischen zwei Stufen ist der Ertrag, mit dem eine Dämmung rechnen kann.

Die zehn Stufen

Ihre Einstufung ist hervorgehoben.

Ausstoß je m² und JahrMieterVermieter

Rechenweg

Was das Gesetz vorschreibt

§ 5 Abs. 1 CO2KostAufG — Die Vermieterseite ermittelt im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Der Wert wird auf eine Nachkommastelle gerundet.

§ 7 Abs. 3 und 4 CO2KostAufG — In der Heizkostenabrechnung sind der Mieteranteil, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen auszuweisen. Fehlt das, darf die Mietpartei ihren Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen.

§ 6 Abs. 1 CO2KostAufG — Vereinbarungen, nach denen die Mietpartei mehr als ihren Anteil tragen soll, sind unwirksam. Das gilt auch, wenn beide Seiten es so wollten.

Pflichten und Fristen

    Warum es dieses Modell gibt

    Seit 2021 kostet das Verbrennen von Erdgas, Heizöl und Flüssiggas einen Aufschlag über den nationalen Emissionshandel. Bis Ende 2022 trug diesen Aufschlag allein die Mietpartei, obwohl sie den Zustand des Gebäudes nicht ändern kann. Seit dem 1. Januar 2023 verteilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz die Last: Je mehr Kohlendioxid ein Gebäude je Quadratmeter ausstößt, desto größer der Anteil der Vermieterseite. Bei einem unsanierten Altbau sind es bis zu 95 Prozent, bei einem gut gedämmten Neubau null.

    Der spezifische Ausstoß ist dabei die einzige Stellschraube, und er hängt an der Gebäudehülle und der Heizung, nicht am Verhalten der Bewohner. Eine Wärmepumpe oder Fernwärme aus erneuerbaren Quellen führt zu gar keinem Emissionshandelsaufschlag — dann entfällt die ganze Rechnung.

    Zu beachten ist die Ausnahme für Zweifamilienhäuser: Bewohnt die Vermieterseite eine von zwei Wohnungen selbst, richtet sich die Verteilung nach dem im Mietvertrag vereinbarten Verfahren (§ 7 Abs. 2 CO2KostAufG). Und Selbstversorger — Mietparteien mit eigenem Liefervertrag — haben einen Erstattungsanspruch, den sie binnen zwölf Monaten in Textform geltend machen müssen.

    Nur Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude gilt bis auf Weiteres eine hälftige Teilung. Dieser Rechner bildet ausschließlich Wohngebäude ab.

    Worauf Sie achten sollten

    • Der Verteilungsschlüssel hängt am Gebäude, nicht am Vertrag Je schlechter der spezifische CO₂-Ausstoß je Quadratmeter, desto größer der Anteil der vermietenden Seite — in zehn Stufen. Ein sanierter Altbau kann damit vollständig zulasten der Mietpartei gehen, ein unsanierter zu neunzig Prozent zulasten der Eigentümerseite.
    • Die Grundlage steht auf der Rechnung des Versorgers Brennstoffmenge, Emissionsfaktor und CO₂-Kosten müssen dort ausgewiesen sein. Fehlen sie, lässt sich die Aufteilung nicht rechnen — und ohne Aufteilung darf der Betrag nicht umgelegt werden.
    • Es geht nur um den CO₂-Preis, nicht um die Heizkosten Aufgeteilt wird ausschließlich der Kostenanteil aus dem Brennstoffemissionshandel. Die Brennstoffkosten selbst folgen weiter der Heizkostenverordnung.

    Diese Hinweise gelten allgemein und kennen Ihren Fall nicht. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; ob und wie sie auf Ihren Vertrag, Ihr Objekt und Ihre steuerliche Lage zutreffen, klären Sie mit der jeweiligen Fachperson.

    Häufige Fragen

    Wer zahlt die CO2-Kosten bei der Heizung?

    Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die Kohlendioxidkosten nach einem Zehn-Stufen-Modell. Maßgeblich ist der Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr: Bei unter 12 Kilogramm trägt die Mietpartei alles, bei 52 Kilogramm und mehr trägt die Vermieterseite 95 Prozent.

    Woher bekomme ich die CO2-Menge und die Kosten?

    Aus der Rechnung des Brennstoff- oder Wärmelieferanten. Nach § 2 CO2KostAufG muss dieser sowohl die Emissionen in Kilogramm als auch die darauf entfallenden Kosten ausweisen. Schätzungen sind nicht zulässig, weil die Abrechnung nachvollziehbar sein muss.

    Was passiert, wenn ich die Aufteilung vergesse?

    Weist die Heizkostenabrechnung den Mieteranteil an den Kohlendioxidkosten und die Einstufung des Gebäudes nicht aus, darf die Mietpartei ihren Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

    Gilt das auch für Wärmepumpen?

    Nein. Das Gesetz betrifft Brennstoffe, die dem nationalen Emissionshandel unterliegen — also Erdgas, Heizöl und Flüssiggas. Wer mit einer Wärmepumpe oder mit Fernwärme aus erneuerbaren Quellen heizt, hat keinen entsprechenden Kostenanteil aufzuteilen.