46 — Energie
Photovoltaik auf dem Mietshaus
Seit der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG und dem Nullsteuersatz auf die Anschaffung rechnet sich eine Anlage deutlich schneller als früher. Der Rechner vergleicht Einspeisung und Mieterstrom — und sagt, wann sich der Aufwand nicht lohnt.
Bester Weg über die Nutzungsdauer
—- Nur Einspeisung
- —
- Mieterstrom
- —
- Amortisation
- —
- Rendite
- —
Die Rechnung im Einzelnen
Was das für Sie heißt
Wie sich die Anlage über die Jahre trägt
Kumulierter Überschuss nach Abzug der Anschaffung.
Was rechtlich zu beachten ist
Weiterrechnen
Was als Nächstes ansteht — und warum.
Häufige Fragen
Ist eine Photovoltaikanlage steuerfrei?
Nach § 3 Nr. 72 EStG sind die Einnahmen steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung bis zu 30 Kilowatt peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt peak je Steuerpflichtigem beträgt. Im Gegenzug sind die Kosten nicht abziehbar und es gibt keine Abschreibung.
Kann ich die Anlage auf die Miete umlegen?
Nein. Anschaffung und Betrieb sind keine Betriebskosten nach § 2 BetrKV. Wer den Strom an die Mietparteien verkauft, braucht einen gesonderten Stromliefervertrag — und der darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden.