ImmoZahl

46 — Energie

Photovoltaik auf dem Mietshaus

Seit der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG und dem Nullsteuersatz auf die Anschaffung rechnet sich eine Anlage deutlich schneller als früher. Der Rechner vergleicht Einspeisung und Mieterstrom — und sagt, wann sich der Aufwand nicht lohnt.

Das Gebäude

Bestimmt die Grenze der Steuerbefreiung: 30 kWp je Einheit.

kWp
kWh

In Deutschland je nach Lage 850 bis 1 100.

Die Anlage

Ohne Umsatzsteuer — der Nullsteuersatz des § 12 Abs. 3 UStG gilt.

Jahre
%

Einspeisung

ct/kWh

Nach dem EEG, zwanzig Jahre garantiert. Aktuellen Satz bei der Bundesnetzagentur prüfen.

Mieterstrom

ct/kWh

Muss unter dem Grundversorgertarif liegen.

%

Der Rest wird eingespeist.

Messkonzept, Abrechnung, Dienstleister.

Bester Weg über die Nutzungsdauer

Nur Einspeisung
Mieterstrom
Amortisation
Rendite

Die Rechnung im Einzelnen

Wie sich die Anlage über die Jahre trägt

Kumulierter Überschuss nach Abzug der Anschaffung.

Was rechtlich zu beachten ist

    Weiterrechnen

    Was als Nächstes ansteht — und warum.

    Häufige Fragen

    Ist eine Photovoltaikanlage steuerfrei?

    Nach § 3 Nr. 72 EStG sind die Einnahmen steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung bis zu 30 Kilowatt peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt peak je Steuerpflichtigem beträgt. Im Gegenzug sind die Kosten nicht abziehbar und es gibt keine Abschreibung.

    Kann ich die Anlage auf die Miete umlegen?

    Nein. Anschaffung und Betrieb sind keine Betriebskosten nach § 2 BetrKV. Wer den Strom an die Mietparteien verkauft, braucht einen gesonderten Stromliefervertrag — und der darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden.