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Für Mieterinnen und Mieter

Rechner für Mieter

Das Mietrecht steht überwiegend auf der Seite der Mietpartei, aber es wirkt nicht von selbst: Fast jedes Recht hängt an einer Frist oder an einer Erklärung, die abgegeben werden muss. Eine Mieterhöhung wird ohne Zustimmung nicht wirksam, eine überhöhte Miete nur ab der Rüge zurückverlangt, ein Härteeinwand nur binnen eines Monats gehört. Wer die Zahl kennt, die im Gesetz steht, verhandelt anders.

14 von 59 Rechnern auf dieser Seite betreffen Sie — hier stehen sie in der Reihenfolge, in der man sie braucht.

Der Weg durch die ersten fünf

Nicht alle auf einmal. Diese fünf beantworten die Fragen, die zuerst kommen — in dieser Reihenfolge.

  1. 1 Mieterhöhung
    Ist die verlangte Erhöhung überhaupt zulässig?
  2. 2 Nebenkostenabrechnung
    Die Abrechnung nachrechnen — Position für Position.
  3. 3 Mietpreisbremse
    Bei Neuvermietung: Liegt die Miete über der zulässigen Grenze?
  4. 4 Mietminderung
    Bei Mängeln: Wie viel Minderung ist angemessen?
  5. 5 Mietkaution
    Was die Kaution abwerfen muss und wann sie zurückkommt.

Der Fehler, der am meisten kostet

Einer Mieterhöhung zustimmen, ohne sie zu prüfen. Sie ist an drei Bedingungen gebunden — Sperrfrist, ortsübliche Vergleichsmiete und Kappungsgrenze —, und eine erteilte Zustimmung bindet. Ohne Zustimmung tritt die Erhöhung nicht ein; die vermietende Seite müsste auf Zustimmung klagen.

Mieterhöhung rechnen

Eine Faustregel

Prüfen Sie jede Abrechnung binnen zwölf Monaten ab Zugang — danach sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Und die kürzeste wichtige Frist im Mietrecht trifft die andere Seite: Ersatzansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren sechs Monate nach Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB).

Alle 14 Rechner für Mieter

Nach Bereichen geordnet. Jeder rechnet mit Quellenangabe und zeigt den vollständigen Rechenweg.

Steuer

Was das Finanzamt nimmt und was es zurückgibt.

Mietrecht und Abrechnung

Was Sie dürfen und wie abzurechnen ist.

Markt und Bewertung

Was das Objekt wert ist und wo es steht.

Häufige Fragen

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Nein. Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB wird erst mit Ihrer Zustimmung wirksam. Sie haben dafür Zeit bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens (§ 558b Abs. 2 BGB). Stimmen Sie nicht zu, muss die vermietende Seite binnen drei weiterer Monate auf Zustimmung klagen. Prüfen Sie vorher Sperrfrist, Begründung und Kappungsgrenze — eine erteilte Zustimmung bindet.

Wie lange habe ich Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen?

Zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Danach sind Einwendungen ausgeschlossen, wenn Sie die verspätete Geltendmachung zu vertreten haben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB). Umgekehrt muss die Abrechnung Ihnen binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein; danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen.

Wie viel Miete darf ich bei Mängeln mindern?

Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein, sobald die Tauglichkeit der Wohnung erheblich gemindert ist — sie muss nicht erst erklärt werden. Wie hoch sie ausfällt, richtet sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung und wird an der Bruttomiete bemessen. Feste Sätze gibt es nicht; die Gerichte entscheiden im Einzelfall. Der Mangel ist unverzüglich anzuzeigen, sonst entfällt der Anspruch (§ 536c BGB).