Für Mieterinnen und Mieter
Rechner für Mieter
Das Mietrecht steht überwiegend auf der Seite der Mietpartei, aber es wirkt nicht von selbst: Fast jedes Recht hängt an einer Frist oder an einer Erklärung, die abgegeben werden muss. Eine Mieterhöhung wird ohne Zustimmung nicht wirksam, eine überhöhte Miete nur ab der Rüge zurückverlangt, ein Härteeinwand nur binnen eines Monats gehört. Wer die Zahl kennt, die im Gesetz steht, verhandelt anders.
14 von 59 Rechnern auf dieser Seite betreffen Sie — hier stehen sie in der Reihenfolge, in der man sie braucht.
Der Weg durch die ersten fünf
Nicht alle auf einmal. Diese fünf beantworten die Fragen, die zuerst kommen — in dieser Reihenfolge.
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1
Mieterhöhung
Ist die verlangte Erhöhung überhaupt zulässig? -
2
Nebenkostenabrechnung
Die Abrechnung nachrechnen — Position für Position. -
3
Mietpreisbremse
Bei Neuvermietung: Liegt die Miete über der zulässigen Grenze? -
4
Mietminderung
Bei Mängeln: Wie viel Minderung ist angemessen? -
5
Mietkaution
Was die Kaution abwerfen muss und wann sie zurückkommt.
Der Fehler, der am meisten kostet
Einer Mieterhöhung zustimmen, ohne sie zu prüfen. Sie ist an drei Bedingungen gebunden — Sperrfrist, ortsübliche Vergleichsmiete und Kappungsgrenze —, und eine erteilte Zustimmung bindet. Ohne Zustimmung tritt die Erhöhung nicht ein; die vermietende Seite müsste auf Zustimmung klagen.
Eine Faustregel
Prüfen Sie jede Abrechnung binnen zwölf Monaten ab Zugang — danach sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Und die kürzeste wichtige Frist im Mietrecht trifft die andere Seite: Ersatzansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren sechs Monate nach Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB).
Alle 14 Rechner für Mieter
Nach Bereichen geordnet. Jeder rechnet mit Quellenangabe und zeigt den vollständigen Rechenweg.
Steuer
Was das Finanzamt nimmt und was es zurückgibt.
- Grundsteuer — Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz zur Jahressteuer zusammengesetzt.
Mietrecht und Abrechnung
Was Sie dürfen und wie abzurechnen ist.
- Nebenkostenabrechnung — Alle 17 Betriebskostenarten nach Fläche, Personen oder Verbrauch verteilen.
- Mieterhöhung — Sperrfrist, Kappungsgrenze und Vergleichsmiete in einem Durchgang geprüft.
- Wohnfläche nach WoFlV — Dachschrägen zur Hälfte, Balkone zu einem Viertel, Keller gar nicht.
- CO₂-Kosten aufteilen — Das Zehn-Stufen-Modell nach dem CO2KostAufG, Pflicht seit 2023.
- Mietkaution — Höchstgrenze, Ratenzahlung und Verzinsung nach § 551 BGB.
- Mietpreisbremse — Zulässige Miete bei Neuvermietung, mit allen vier Ausnahmen.
- Staffel- und Indexmiete — Beide Verläufe nebeneinander, mit den jeweiligen Formvorschriften.
- Heizkosten abrechnen — Verteilung nach Verbrauch und Fläche, mit der Kürzung um 15 Prozent.
- Kündigungsfrist — Beendigungstermin, dritter Werktag und die Fristen nach fünf und acht Jahren.
- Möblierungszuschlag — Zeitwert, Abschreibung und Verzinsung nach der Berliner Methode.
- Mietminderung — Taggenau von der Bruttomiete, mit dem, was im Gesetz wirklich steht.
- Modernisierungsumlage — Acht Prozent der Kosten auf die Jahresmiete — aber erst nach Abzug von Zuschüssen und Erhaltungsaufwand.
Markt und Bewertung
Was das Objekt wert ist und wo es steht.
- Mietpreis und Richtwert — Nettokaltmiete je Quadratmeter für 10 635 Gemeinden, mit Spanne.
Häufige Fragen
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Nein. Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB wird erst mit Ihrer Zustimmung wirksam. Sie haben dafür Zeit bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens (§ 558b Abs. 2 BGB). Stimmen Sie nicht zu, muss die vermietende Seite binnen drei weiterer Monate auf Zustimmung klagen. Prüfen Sie vorher Sperrfrist, Begründung und Kappungsgrenze — eine erteilte Zustimmung bindet.
Wie lange habe ich Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen?
Zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Danach sind Einwendungen ausgeschlossen, wenn Sie die verspätete Geltendmachung zu vertreten haben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB). Umgekehrt muss die Abrechnung Ihnen binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein; danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen.
Wie viel Miete darf ich bei Mängeln mindern?
Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein, sobald die Tauglichkeit der Wohnung erheblich gemindert ist — sie muss nicht erst erklärt werden. Wie hoch sie ausfällt, richtet sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung und wird an der Bruttomiete bemessen. Feste Sätze gibt es nicht; die Gerichte entscheiden im Einzelfall. Der Mangel ist unverzüglich anzuzeigen, sonst entfällt der Anspruch (§ 536c BGB).