24 — Übertragung
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wie viel Steuer auf eine Immobilie anfällt, hängt fast nur an einem: am Verwandtschaftsverhältnis. Zwischen Kind und Lebensgefährtin liegen bei derselben Wohnung schnell sechsstellige Beträge.
Erbschaft- oder Schenkungsteuer
—- Freibetrag
- —
- Steuerpflichtiger Erwerb
- —
- Steuersatz
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- Bleibt nach Steuer
- —
Rechenweg
Was das für Sie heißt
Was ein anderes Verwandtschaftsverhältnis kostet
Derselbe Erwerb, nur eine andere Person auf der Empfängerseite.
Die Verschonungen im Überblick
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Was als Nächstes ansteht — und warum.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag bei einer geerbten Immobilie?
Er richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis, nicht nach der Immobilie: 500.000 Euro für Ehegatten und Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel, 100.000 Euro für Eltern beim Erbfall und 20.000 Euro für alle übrigen — auch für nichteheliche Lebensgefährten (§ 16 ErbStG).
Bleibt das Elternhaus steuerfrei?
Wenn der Erwerber unverzüglich einzieht und die Wohnung zehn Jahre lang selbst bewohnt, ja (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Bei Kindern ist die Befreiung auf 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt; der darüber liegende Teil ist steuerpflichtig. Auszug, Vermietung oder Verkauf innerhalb der zehn Jahre lassen die Steuer rückwirkend entstehen.
Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?
Alle zehn Jahre. § 14 ErbStG rechnet Erwerbe derselben Personen innerhalb von zehn Jahren zusammen. Wer frühzeitig Miteigentumsanteile überträgt und die Frist verstreichen lässt, kann denselben Freibetrag mehrfach ausschöpfen — das ist der wirksamste Hebel überhaupt und braucht nur Zeit.