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51 — Rendite

Hausgeld aufschlüsseln

In Renditerechnungen wird das ganze Hausgeld von der Miete abgezogen. Das ist falsch: Der größte Teil ist umlagefähig, ein Teil ist gar keine Kosten, und nur der Rest belastet Sie wirklich. Diese Rechnung trennt die drei.

Aus dem Wirtschaftsplan

Der Gesamtbetrag, den die Verwaltung einzieht. Alle folgenden Angaben sind Monatsbeträge — im Wirtschaftsplan stehen oft Jahresbeträge.

Der Teil des Hausgelds, der in die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft geht. Kein Aufwand, sondern gebundenes Vermögen — beim Verkauf geht Ihr Anteil auf die Käuferseite über.

Was die Hausverwaltung für Ihre Einheit bekommt. Nach § 1 Abs. 2 BetrKV keine Betriebskosten und deshalb nie auf die Mietpartei umlegbar.

Beide stehen im Wirtschaftsplan als eigene Zeile. Sie sind der Grund, warum das Hausgeld und die umlagefähigen Kosten zwei verschiedene Zahlen sind.

Genauer rechnen Was sonst noch bei Ihnen bleibt · Das Mietverhältnis — bereits vorbelegt

Was sonst noch bei Ihnen bleibt

Laufende Reparaturen, die die Gemeinschaft aus dem Hausgeld bezahlt — nicht die Zuführung zur Rücklage. Ebenfalls nicht umlagefähig.

Kontoführung der Gemeinschaft, Rechts- und Steuerberatung der WEG, Kosten der Eigentümerversammlung.

Laufende Reparaturen, die die Gemeinschaft aus dem Hausgeld zahlt, dazu Kontoführung, Rechts- und Steuerberatung der Gemeinschaft und die Kosten der Eigentümerversammlung. Nicht gemeint ist die Rücklage — die steht oben.

Das Mietverhältnis

Was die Mietpartei monatlich auf die Betriebskosten vorauszahlt. Deckt sie die umlagefähigen Kosten nicht, strecken Sie die Differenz bis zur Abrechnung vor.

Die Nettokaltmiete aus dem Mietvertrag — ohne Betriebskosten und ohne Heizung.

Was die Mietpartei monatlich vorauszahlt und was sie kalt zahlt. Leer lassen, wenn die Wohnung selbst genutzt wird.

Umlagefähig sind nur Betriebskosten nach § 2 BetrKV, und nur wenn der Mietvertrag die Umlage vereinbart. Verwaltung und Erhaltung sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV ausdrücklich keine Betriebskosten — daran ändert eine anderslautende Klausel im Mietvertrag nichts.

Das tragen Sie dauerhaft selbst

Tragen Sie links das Hausgeld aus dem Wirtschaftsplan ein.

Umlagefähig
In die Rücklage
Deckungslücke
Eigenanteil im Jahr
echter Aufwand, ohne Deckungslücke
Miete abzüglich Eigenanteil

Wohin das Hausgeld geht

Drei Teile, drei verschiedene Dinge.

Die Posten im Einzelnen

Wie sich die drei Teile unterscheiden

Umlagefähig sind die Betriebskosten der Nummern 1 bis 17 des § 2 BetrKV — Grundsteuer, Wasser, Entwässerung, Heizung, Aufzug, Müll, Reinigung, Garten, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherung, Hauswart und einiges mehr. Für Sie sind sie ein durchlaufender Posten, sofern der Mietvertrag die Umlage vereinbart. Fehlt die Vereinbarung, bleiben sie bei Ihnen, obwohl sie umlagefähig wären.

Nicht umlagefähig sind Verwaltung und Erhaltung. Das steht nicht zur Disposition der Vertragsparteien: § 1 Abs. 2 BetrKV nimmt beides ausdrücklich aus dem Begriff der Betriebskosten heraus. Diese Beträge sind Ihr Aufwand und gehören in jede Renditerechnung.

Die Rücklage ist überhaupt keine Kosten. Das Geld wechselt von Ihrem Konto auf das der Gemeinschaft und bleibt dort für künftige Erhaltung gebunden. Beim Verkauf geht Ihr Anteil daran auf die Käuferseite über, ohne dass er gesondert vergütet werden müsste — deshalb ist eine gut gefüllte Rücklage ein Kaufargument.

Umlagefähig = Hausgeld − Rücklage − Verwaltung − Instandhaltung − Sonstiges Eigenanteil = nicht umlagefähig + Deckungslücke

Die Deckungslücke ist der Teil der umlagefähigen Kosten, den die Vorauszahlung nicht deckt. Sie verschwindet mit der Abrechnung, aber bis dahin strecken Sie sie vor — und in der Monatsrechnung fehlt sie.

Warum die Zahl im Exposé nicht die Zahl für die Rendite ist

„Hausgeld 320 Euro“ steht im Exposé, und daraus wird in der überschlägigen Rechnung ein Abzug von 320 Euro. Das ist die häufigste Verzerrung in Renditerechnungen zu Eigentumswohnungen — und sie geht in beide Richtungen.

Nach oben verzerrt sie, weil der größte Teil des Hausgelds umlagefähig ist. Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Hausreinigung: Das zahlt bei einem vermieteten Objekt die Mietpartei, über die Nebenkostenvorauszahlung und die jährliche Abrechnung. Für Sie ist es ein durchlaufender Posten. Wer ihn als Kosten ansetzt, rechnet sich die Rendite künstlich klein.

Nach unten verzerrt sie, weil die Rücklage in der Zahl steckt. Sie ist kein Aufwand, sondern Vermögen, das die Seite wechselt. Wer sie als Kosten abzieht und zusätzlich eine eigene Rücklage ansetzt, zieht denselben Betrag zweimal ab.

Und sie verdeckt, was wirklich zählt: die Verwaltervergütung und die laufende Instandhaltung. Diese Beträge bleiben bei Ihnen, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht, und sie sind der Grund, warum eine Eigentumswohnung in der Bewirtschaftung teurer ist als eine vergleichbare Wohnung im eigenen Haus.

Eine Bitte zur Bedienung: Nehmen Sie die Zahlen aus dem Wirtschaftsplan, nicht aus dem Exposé. Der Wirtschaftsplan weist die Posten einzeln aus, das Exposé nennt eine Summe. Wenn Sie ihn vor dem Kauf nicht bekommen, ist auch das eine Auskunft.

Weiterrechnen

Was als Nächstes ansteht — und warum.