35 — Kaufentscheidung
Neubau oder Bestand
Der Neubau schreibt drei Prozent ab statt zwei, braucht zwanzig Jahre lang kaum Instandhaltung — kostet aber deutlich mehr je Quadratmeter. Der Bestand ist billiger im Einkauf und teurer im Unterhalt. Beides nebeneinander.
vollständiges ErgebnisVorsprung der besseren Wahl
—- Neubau
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- Bestand
- —
- Rendite Neubau
- —
- Rendite Bestand
- —
Die Unterschiede im Einzelnen
Was das für Sie heißt
Vermögen im Verlauf
Nach Steuer, mit Tilgung und Wertentwicklung.
Was die Rechnung nicht abbildet
Der nächste Schritt
Was als Nächstes ansteht — und warum
Eine Rechnung beantwortet eine Frage und stellt die nächste. Diese drei führen von hier aus weiter; unter jeder steht, was sie beiträgt.
Worauf Sie achten sollten
- Beim Neubau kommt die Bauzeit dazu Doppelte Belastung aus Miete und Rate, Bereitstellungszinsen für nicht abgerufenes Darlehen und das Risiko der Verzögerung. Diese Posten fehlen in der reinen Preisgegenüberstellung.
- Der Bestand bringt seinen Zustand mit Heizung, Dach, Fenster und Leitungen haben ein Alter. Setzen Sie eine Rücklage an, die dazu passt — und prüfen Sie die 15-Prozent-Grenze, wenn Sie kurz nach dem Kauf sanieren wollen.
- Die Abschreibung unterscheidet sich Für Neubauten gelten je nach Baubeginn andere Sätze als für Bestandsgebäude. Das verschiebt den Nachsteuervergleich spürbar.
Diese Hinweise gelten allgemein und kennen Ihren Fall nicht. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; ob und wie sie auf Ihren Vertrag, Ihr Objekt und Ihre steuerliche Lage zutreffen, klären Sie mit der jeweiligen Fachperson.
Häufige Fragen
Lohnt sich der Neubau wegen der höheren Abschreibung?
Drei statt zwei Prozent bringen bei 42 Prozent Grenzsteuersatz jährlich einige hundert Euro mehr. Über fünfzehn Jahre summiert sich das, deckt den Mehrpreis je Quadratmeter aber selten allein. Entscheidend ist, ob die höhere Neubaumiete am Ort tatsächlich erzielbar ist.
Welcher Abschreibungssatz gilt für welches Baujahr?
Drei Prozent für Fertigstellung ab 2023, zwei Prozent für 1925 bis 2022 und 2,5 Prozent für Gebäude vor 1925 (§ 7 Abs. 4 EStG). Über den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer lässt sich der Satz anheben.