19 — Steuer
Grundsteuer berechnen
Drei Zahlen ergeben die Grundsteuer: der Grundsteuerwert vom Finanzamt, die Steuermesszahl aus dem Gesetz und der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Rechner setzt sie zusammen und zeigt, was davon auf die Mietpartei umlegbar ist.
Grundsteuer im Jahr
—- Steuermessbetrag
- —
- Im Monat
- —
- Je m² und Monat
- —
- Anteil dieser Einheit
- —
Rechenweg
Was das für Sie heißt
Was ein anderer Hebesatz bedeuten würde
Der Hebesatz ist die einzige Größe, die sich von Jahr zu Jahr ändern kann — die Gemeinde setzt ihn selbst fest.
Sechs Länder rechnen anders
Das Bundesmodell gilt nicht überall. Wo ein Landesmodell gilt, führt diese Rechnung nicht zum richtigen Ergebnis.
Weiterrechnen
Was als Nächstes ansteht — und warum.
Häufige Fragen
Ist die Grundsteuer auf die Mietpartei umlegbar?
Ja. Die Grundsteuer steht in § 2 Nr. 1 BetrKV und gehört damit zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten überhaupt vorsieht. Fehlt eine solche Vereinbarung, tragen Sie die Grundsteuer selbst — nachträglich lässt sich das nicht ändern.
Warum steht in meinem Bescheid ein anderer Betrag?
Prüfen Sie zuerst, ob in Ihrem Bundesland das Bundesmodell gilt. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen rechnen nach eigenen Modellen, Sachsen und das Saarland verwenden abweichende Steuermesszahlen. Der Steuermessbetrag aus Ihrem Bescheid stimmt aber in jedem Fall und lässt sich mit dem Hebesatz weiterrechnen.
Gegen welchen Bescheid muss ich Einspruch einlegen?
Gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde übernimmt den Wert ungeprüft — gegen ihn lässt sich die Bewertung nicht mehr angreifen.