19 — Steuer
Grundsteuer berechnen
Drei Zahlen ergeben die Grundsteuer: der Grundsteuerwert vom Finanzamt, die Steuermesszahl aus dem Gesetz und der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Rechner setzt sie zusammen und zeigt, was davon auf die Mietpartei umlegbar ist.
vollständiges ErgebnisGrundsteuer im Jahr
—- Steuermessbetrag
- —
- Im Monat
- —
- Je m² und Monat
- —
- Anteil dieser Einheit
- —
Rechenweg
Was das für Sie heißt
Was ein anderer Hebesatz bedeuten würde
Der Hebesatz ist die einzige Größe, die sich von Jahr zu Jahr ändern kann — die Gemeinde setzt ihn selbst fest.
Sechs Länder rechnen anders
Das Bundesmodell gilt nicht überall. Wo ein Landesmodell gilt, führt diese Rechnung nicht zum richtigen Ergebnis.
Der nächste Schritt
Was als Nächstes ansteht — und warum
Eine Rechnung beantwortet eine Frage und stellt die nächste. Diese vier führen von hier aus weiter; unter jeder steht, was sie beiträgt.
Nebenkostenabrechnung
Die Grundsteuer ist umlagefähig — anders als die meisten Kosten.
Wohnfläche nach WoFlV
Bei mehreren Einheiten wird sie über die Fläche verteilt.
Ertragswert
Der Grundsteuerwert ist nicht der Verkehrswert. Der steht hier.
Neubau oder Bestand
Für Neubauten setzt die Gemeinde den Messbetrag neu fest. Beim Bestand steht er meist schon.
Worauf Sie achten sollten
- Den Hebesatz setzt die Gemeinde, nicht das Land Er ändert sich mit jedem Haushaltsbeschluss und unterscheidet sich zwischen Nachbargemeinden erheblich. Ohne ihn ist der Messbetrag nur die halbe Rechnung.
- Das Bundesland entscheidet über das Modell Bundesmodell, Flächenmodell, Flächen-Lage-Modell oder Wohnlagenmodell führen zu verschiedenen Messbeträgen. Welches gilt, hängt allein an der Lage des Grundstücks.
- Prüfen Sie den Grundsteuerwertbescheid, nicht erst den Steuerbescheid Die Bemessung wird im Grundsteuerwert- und im Messbescheid festgesetzt. Wer erst gegen den Steuerbescheid der Gemeinde vorgeht, greift die falsche Entscheidung an.
Diese Hinweise gelten allgemein und kennen Ihren Fall nicht. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; ob und wie sie auf Ihren Vertrag, Ihr Objekt und Ihre steuerliche Lage zutreffen, klären Sie mit der jeweiligen Fachperson.
Häufige Fragen
Ist die Grundsteuer auf die Mietpartei umlegbar?
Ja. Die Grundsteuer steht in § 2 Nr. 1 BetrKV und gehört damit zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten überhaupt vorsieht. Fehlt eine solche Vereinbarung, tragen Sie die Grundsteuer selbst — nachträglich lässt sich das nicht ändern.
Warum steht in meinem Bescheid ein anderer Betrag?
Prüfen Sie zuerst, ob in Ihrem Bundesland das Bundesmodell gilt. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen rechnen nach eigenen Modellen, Sachsen und das Saarland verwenden abweichende Steuermesszahlen. Der Steuermessbetrag aus Ihrem Bescheid stimmt aber in jedem Fall und lässt sich mit dem Hebesatz weiterrechnen.
Gegen welchen Bescheid muss ich Einspruch einlegen?
Gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde übernimmt den Wert ungeprüft — gegen ihn lässt sich die Bewertung nicht mehr angreifen.