Vergleich
Grunderwerbsteuer im Ländervergleich
Zwischen Bayern und Nordrhein-Westfalen liegen drei Prozentpunkte — bei einem Kaufpreis von 400 000 Euro sind das 12 000 Euro Unterschied für dasselbe Geschäft. Maßgeblich ist allein, wo das Grundstück liegt, nicht wo Sie wohnen.
Die Tabelle rechnet den Betrag für jedes Land durch.
Die Sätze im Bild
Steuer auf den eingegebenen Kaufpreis, absteigend. Ihr Land ist hervorgehoben.
Wer den Satz festlegt
Die Grunderwerbsteuer steht dem Land zu, in dem das Grundstück liegt. Der Regelsatz des § 11 GrEStG beträgt 3,5 Prozent; seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Länder nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 des Grundgesetzes davon abweichen. Nur Bayern hat den Regelsatz nie erhöht.
Was sich sparen lässt — und was nicht
Der Satz selbst ist nicht verhandelbar. Die Bemessungsgrundlage schon: Mitgekauftes bewegliches Zubehör — Einbauküche, Markise, Sauna, Gartenhaus — gehört nicht dazu, wenn es im Kaufvertrag gesondert und werthaltig ausgewiesen ist. Bei einer Eigentumswohnung mindert außerdem der übernommene Anteil an der Erhaltungsrücklage die Bemessungsgrundlage nicht automatisch; das ist umstritten und hängt am Einzelfall.
Steuerfrei bleiben Erwerbe unter 2 500 Euro (§ 3 Nr. 1 GrEStG) sowie Übertragungen zwischen Ehegatten und in gerader Linie — also Eltern auf Kinder (§ 3 Nr. 4 und 6 GrEStG). Wer eine Immobilie innerhalb der Familie überträgt, zahlt keine Grunderwerbsteuer, unter Umständen aber Schenkungsteuer.
Wann sie fällig wird
Das Finanzamt erlässt den Bescheid nach Eingang der Anzeige des Notars, in der Regel wenige Wochen nach der Beurkundung. Erst nach Zahlung erteilt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung — und ohne die trägt das Grundbuchamt den Eigentumswechsel nicht ein. Die Grunderwerbsteuer ist damit der Posten, der zuerst fällig wird, und sie gehört zu den Anschaffungsnebenkosten: nicht sofort absetzbar, sondern über die Abschreibung verteilt.