33 — Vergleich
Selbst einziehen oder vermieten
Beim Erben, beim Umzug, beim Auszug der Mietpartei stellt sich dieselbe Frage. Vermieten bringt Miete und Abschreibung, kostet aber Steuer. Selbst wohnen spart Miete steuerfrei — und macht den späteren Verkauf sofort steuerfrei.
Vorsprung des besseren Weges
—- Vermieten
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- Selbst einziehen
- —
- Gesparte Miete im Jahr
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- Steuerwirkung der Vermietung
- —
Jahr eins im Vergleich
Was das für Sie heißt
Beide Wege im Verlauf
Vermögen nach Steuer über den Zeitraum.
Was rechnerisch nicht auftaucht
Weiterrechnen
Was als Nächstes ansteht — und warum.
Häufige Fragen
Ist Selbstnutzung oder Vermietung steuerlich günstiger?
Beim Vermieten mindern Abschreibung und Schuldzinsen die Steuer, die Mieteinnahmen erhöhen sie. Bei Selbstnutzung entfällt beides — dafür ist die ersparte Miete kein Einkommen und damit steuerfrei. Bei hohem Grenzsteuersatz entspricht die ersparte Miete einer deutlich höheren Bruttomiete.
Wird der Verkauf durch Selbstnutzung steuerfrei?
Ja. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG genügt die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren. Angebrochene Jahre zählen mit, rechnerisch reichen gut 14 Monate — auch wenn die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist.