ImmoZahl

33 — Vergleich

Selbst einziehen oder vermieten

Beim Erben, beim Umzug, beim Auszug der Mietpartei stellt sich dieselbe Frage. Vermieten bringt Miete und Abschreibung, kostet aber Steuer. Selbst wohnen spart Miete steuerfrei — und macht den späteren Verkauf sofort steuerfrei.

Das Objekt

€

Was das Objekt am Markt bringen würde — vor Maklerprovision, Notar und einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Anhaltspunkte liefern Vergleichsangebote in derselben Lage; der Wunschpreis aus einem Exposé ist keiner.

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Die Nettokaltmiete aus dem Mietvertrag — ohne Betriebskosten und ohne Heizung.

m²

Gemessen nach Wohnflächenverordnung: Balkone und Terrassen zählen meist zu einem Viertel, Räume unter einem Meter Höhe gar nicht. Die Angabe im Exposé weicht davon oft ab.

€

Was am Stichtag noch offen ist. Steht in der Jahresmitteilung Ihrer Bank oder im Tilgungsplan.

Genauer rechnen Wenn Sie vermieten · Wenn Sie einziehen · Annahmen — bereits vorbelegt

Wenn Sie vermieten

€

Was Sie als Eigentümerin oder Eigentümer selbst tragen: Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfall, Bankgebühren. Betriebskosten gehören nicht dazu — die zahlt die Mietpartei.

€

Der jährliche Abschreibungsbetrag in Euro. Er ergibt sich aus dem Gebäudewert — also dem Kaufpreis ohne Grundstücksanteil — mal dem Abschreibungssatz. Der Rechner /afa ermittelt ihn.

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Der reine Zinssatz des Darlehens, nicht der Effektivzins. Er steht im Finanzierungsangebot der Bank.

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Wie viel Prozent der Darlehenssumme Sie im ersten Jahr zurückzahlen. Üblich sind 2 bis 3 Prozent. Je höher, desto schneller sind Sie schuldenfrei — und desto höher die monatliche Rate.

Wenn Sie einziehen

€

Warmmiete abzüglich Nebenkosten, also die Kaltmiete Ihrer jetzigen Wohnung.

€

Spedition, Ummeldungen, doppelte Miete im Übergang. Fällt nur an, wenn Sie tatsächlich einziehen — im Vermietungsfall gibt es ihn nicht.

Annahmen

Jahre

Über wie viele Jahre gerechnet wird. Je länger der Zeitraum, desto stärker wirken Zins und Wertentwicklung — und desto unsicherer wird das Ergebnis.

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Eine Annahme, keine Prognose — niemand kennt sie. Rechnen Sie einmal mit 0 Prozent und einmal mit 2 Prozent durch: Der Unterschied zeigt, wie sehr das Ergebnis an dieser einen Zahl hängt.

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Eine Annahme. Über lange Zeiträume lag die Mietentwicklung in Deutschland meist nahe der Inflation; im Einzelfall begrenzen Kappungsgrenze und Mietspiegel, was durchsetzbar ist.

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Der Satz auf den nächsten verdienten Euro, nicht der Durchschnitt über Ihr ganzes Einkommen. Bei mittleren Einkommen liegt er meist zwischen 30 und 42 Prozent. Im Steuerbescheid steht er nicht; für eine Überschlagsrechnung genügt eine grobe Einordnung.

Vorsprung des besseren Weges

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Vermieten
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Selbst einziehen
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Gesparte Miete im Jahr
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Steuerwirkung der Vermietung
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Jahr eins im Vergleich

Beide Wege im Verlauf

Vermögen nach Steuer über den Zeitraum.

Was rechnerisch nicht auftaucht

    Der nächste Schritt

    Was als Nächstes ansteht — und warum

    Eine Rechnung beantwortet eine Frage und stellt die nächste. Diese drei führen von hier aus weiter; unter jeder steht, was sie beiträgt.

    Worauf Sie achten sollten

    • Bei Eigennutzung entfällt der steuerliche Abzug vollständig Keine Abschreibung, keine Schuldzinsen, keine Werbungskosten. Dafür sparen Sie die Miete, die Sie sonst zahlen — und dieser Vorteil ist steuerfrei.
    • Die Spekulationsfrist verhält sich anders Bei durchgehender Eigennutzung kann der Veräußerungsgewinn steuerfrei bleiben. Ein Wechsel zwischen den Nutzungsarten verändert diese Rechnung — und zwar rückwirkend.
    • Rechnen Sie mit Ihrer echten Alternativmiete Nicht mit der Marktmiete des Objekts. Entscheidend ist, was Sie sonst für eine vergleichbare Wohnung zahlen würden.

    Diese Hinweise gelten allgemein und kennen Ihren Fall nicht. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; ob und wie sie auf Ihren Vertrag, Ihr Objekt und Ihre steuerliche Lage zutreffen, klären Sie mit der jeweiligen Fachperson.

    Häufige Fragen

    Ist Selbstnutzung oder Vermietung steuerlich günstiger?

    Beim Vermieten mindern Abschreibung und Schuldzinsen die Steuer, die Mieteinnahmen erhöhen sie. Bei Selbstnutzung entfällt beides — dafür ist die ersparte Miete kein Einkommen und damit steuerfrei. Bei hohem Grenzsteuersatz entspricht die ersparte Miete einer deutlich höheren Bruttomiete.

    Wird der Verkauf durch Selbstnutzung steuerfrei?

    Ja. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG genügt die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren. Angebrochene Jahre zählen mit, rechnerisch reichen gut 14 Monate — auch wenn die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist.