ImmoZahl

33 — Vergleich

Selbst einziehen oder vermieten

Beim Erben, beim Umzug, beim Auszug der Mietpartei stellt sich dieselbe Frage. Vermieten bringt Miete und Abschreibung, kostet aber Steuer. Selbst wohnen spart Miete steuerfrei — und macht den späteren Verkauf sofort steuerfrei.

Das Objekt

Wenn Sie vermieten

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Wenn Sie einziehen

Warmmiete abzüglich Nebenkosten, also die Kaltmiete Ihrer jetzigen Wohnung.

Annahmen

Jahre
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Vorsprung des besseren Weges

Vermieten
Selbst einziehen
Gesparte Miete im Jahr
Steuerwirkung der Vermietung

Jahr eins im Vergleich

Beide Wege im Verlauf

Vermögen nach Steuer über den Zeitraum.

Was rechnerisch nicht auftaucht

    Weiterrechnen

    Was als Nächstes ansteht — und warum.

    Häufige Fragen

    Ist Selbstnutzung oder Vermietung steuerlich günstiger?

    Beim Vermieten mindern Abschreibung und Schuldzinsen die Steuer, die Mieteinnahmen erhöhen sie. Bei Selbstnutzung entfällt beides — dafür ist die ersparte Miete kein Einkommen und damit steuerfrei. Bei hohem Grenzsteuersatz entspricht die ersparte Miete einer deutlich höheren Bruttomiete.

    Wird der Verkauf durch Selbstnutzung steuerfrei?

    Ja. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG genügt die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren. Angebrochene Jahre zählen mit, rechnerisch reichen gut 14 Monate — auch wenn die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist.