21 — Mietrecht
Kündigungsfrist berechnen
Die Frist hängt allein daran, wie lange die Wohnung überlassen ist. Der Rechner bestimmt den Beendigungstermin, prüft den dritten Werktag und nennt, was im Kündigungsschreiben stehen muss.
vollständiges ErgebnisMietverhältnis endet am
—- Kündigungsfrist
- —
- Überlassen seit
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- Spätester Zugang
- —
- Nächste Stufe
- —
Prüfung
Was das für Sie heißt
Frist in den Kalender
Zwei Termine folgen aus der Rechnung: der Tag, an dem die Kündigung spätestens zugehen muss, und der Tag, an dem das Mietverhältnis endet.
Wie die Frist mit der Mietdauer wächst
Für die Mietpartei bleibt es dauerhaft bei drei Monaten. Nur Ihre Frist verlängert sich.
Was im Kündigungsschreiben stehen muss
Der nächste Schritt
Was als Nächstes ansteht — und warum
Eine Rechnung beantwortet eine Frage und stellt die nächste. Diese vier führen von hier aus weiter; unter jeder steht, was sie beiträgt.
Mietkaution
Mit dem Ende beginnt die Abrechnung der Sicherheit.
Nebenkostenabrechnung
Für das letzte Jahr ist noch abzurechnen — auch nach dem Auszug.
Einziehen oder vermieten
Eigenbedarf ist der häufigste Grund. Rechnet sich der Einzug?
Mietpartei halten oder wechseln
Bevor gekündigt wird, lohnt die Rechnung: Was kostet ein Wechsel gegenüber einer Einigung?
Worauf Sie achten sollten
- Für beide Seiten gelten verschiedene Fristen Die Mietpartei kündigt mit drei Monaten, unabhängig von der Mietdauer. Für die vermietende Seite verlängert sich die Frist nach fünf und nach acht Jahren Überlassungsdauer auf sechs und neun Monate.
- Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag zugehen Dann zählt der Monat mit. Geht sie später zu, verschiebt sich das Ende um einen ganzen Monat. Der Samstag zählt bei dieser Frist als Werktag.
- Eine Vermieterkündigung braucht einen Grund Ohne berechtigtes Interesse — Eigenbedarf, erhebliche Vertragsverletzung, wirtschaftliche Verwertung — ist sie unwirksam. Der Grund muss im Kündigungsschreiben stehen.
Diese Hinweise gelten allgemein und kennen Ihren Fall nicht. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; ob und wie sie auf Ihren Vertrag, Ihr Objekt und Ihre steuerliche Lage zutreffen, klären Sie mit der jeweiligen Fachperson.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Vermieter?
Drei Monate. Nach fünf Jahren seit Überlassung der Wohnung verlängert sie sich um drei Monate auf sechs, nach acht Jahren um weitere drei auf neun Monate (§ 573c Abs. 1 BGB). Für die Mietpartei bleibt es dauerhaft bei drei Monaten; längere Fristen zu ihren Lasten sind unwirksam.
Was bedeutet der dritte Werktag?
Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat noch mit. Danach beginnt die Frist erst im Folgemonat — die Kündigung ist also nicht unwirksam, sondern nur einen Monat später. Samstag zählt als Werktag, Sonntag nicht. Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger, nicht der Poststempel.
Muss ich den Kündigungsgrund angeben?
Ja. Nach § 573 Abs. 3 BGB müssen die Gründe im Kündigungsschreiben stehen; ein Nachschieben im Prozess ist nicht möglich. Bei Eigenbedarf sind die Person und der Grund konkret zu benennen. Außerdem ist auf die Widerspruchsmöglichkeit nach § 574 BGB hinzuweisen (§ 568 Abs. 2 BGB).