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49 — Steuer

Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand

Wer eine vermietete Wohnung kauft und gleich saniert, kann die Kosten normalerweise sofort absetzen. Übersteigen sie in den ersten drei Jahren aber 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten, werden sie insgesamt zu Herstellungskosten — und wandern in die Abschreibung über Jahrzehnte. Ein Euro zu viel kippt den gesamten Betrag, nicht nur den Überhang.

Der Kauf

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Der im Kaufvertrag vereinbarte Preis, ohne Kaufnebenkosten — die kommen im nächsten Feld dazu.

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Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Makler. Sie gehören zu den Anschaffungskosten und erhöhen damit auch die Grenze.

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Der Teil des Kaufpreises, der auf das Grundstück entfällt. Nur das Gebäude wird abgeschrieben, der Boden nicht — je kleiner dieser Anteil, desto höher Ihre Abschreibung. In Großstädten sind 20 bis 30 Prozent üblich, in Toplagen deutlich mehr. Das Finanzamt rechnet mit einer eigenen Arbeitshilfe nach.

Ab hier läuft die Dreijahresfrist, nicht ab dem Notartermin.

Genauer rechnen Was Sie vorhaben · Steuerliche Wirkung — bereits vorbelegt

Was Sie vorhaben

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Netto ohne Umsatzsteuer. Bäder, Fenster, Leitungen, Böden — alles, was den vorhandenen Zustand wiederherstellt oder verbessert.

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Anbau, Aufstockung, zusätzliches Bad — schafft neue Substanz. Zählt nicht in die 15 Prozent, ist aber ohnehin Herstellungskosten.

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Wartung, kleine Reparaturen, Schönheitsreparaturen — was jedes Jahr anfällt. Bleibt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG draußen.

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Was Sie in der Frist schon ausgegeben haben, netto und ohne Erweiterung.

Steuerliche Wirkung

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Der Satz auf den nächsten verdienten Euro, nicht der Durchschnitt über Ihr ganzes Einkommen. Bei mittleren Einkommen liegt er meist zwischen 30 und 42 Prozent. Im Steuerbescheid steht er nicht; für eine Überschlagsrechnung genügt eine grobe Einordnung.

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Mit dem der Aufwand abgeschrieben würde, wenn er zu Herstellungskosten wird.

Luft bis zur Grenze

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15-Prozent-Grenze
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Gebäudeanteil
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Zählt in die Prüfung
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Frist läuft bis
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Was der Unterschied kostet

Sofortabzug im Jahr der Zahlung gegen Abschreibung über die Restnutzungsdauer.

Wie nah Sie an der Grenze stehen

Was in die 15 Prozent zählt — und was nicht

    Worauf Sie achten sollten

    • Die Frist läuft ab Nutzen- und Lastenwechsel Nicht ab dem Notartermin. Zwischen beiden liegen oft Monate — und ein einziger Tag kann über die Zuordnung eines ganzen Rechnungsbetrags entscheiden.
    • Ein Euro zu viel kippt den gesamten Betrag Nicht nur den Überhang. Deshalb ist der Abstand zur Grenze die wichtigere Zahl als die Summe — und deshalb kann es günstiger sein, eine Maßnahme bis nach Fristende zu verschieben.
    • Gerechnet wird netto und nur auf den Gebäudeanteil Umsatzsteuer bleibt außen vor, der Anteil für Grund und Boden ebenfalls. Beides hebt die Grenze gegenüber der naheliegenden Rechnung deutlich.

    Diese Hinweise gelten allgemein und kennen Ihren Fall nicht. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; ob und wie sie auf Ihren Vertrag, Ihr Objekt und Ihre steuerliche Lage zutreffen, klären Sie mit der jeweiligen Fachperson.

    Häufige Fragen

    Was ist anschaffungsnaher Herstellungsaufwand?

    Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten ohne Umsatzsteuer, werden sie nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG insgesamt zu Herstellungskosten. Statt sofort abziehbar zu sein, wandern sie in die Abschreibung über Jahrzehnte.

    Wann beginnt die Dreijahresfrist?

    Mit dem Übergang von Nutzen und Lasten, nicht mit dem Notartermin. Zwischen beiden liegen häufig mehrere Monate — und weil ein einziger Tag über die Zuordnung eines ganzen Rechnungsbetrags entscheiden kann, lohnt es sich, das Datum aus dem Kaufvertrag herauszusuchen statt zu schätzen.

    Was zählt nicht in die 15-Prozent-Grenze?

    Zwei Gruppen. Aufwendungen für eine Erweiterung — Anbau, Aufstockung, ein zusätzliches Bad — bleiben draußen, sind aber ohnehin Herstellungskosten. Und Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen, nimmt § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG ausdrücklich aus. Auch die Grenze selbst rechnet nur auf den Gebäudeanteil: Der Anteil für Grund und Boden bleibt außen vor.

    Was passiert, wenn ich die Grenze um wenig überschreite?

    Es kippt der gesamte Betrag, nicht nur der Überhang. Ein Euro zu viel macht aus sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand in voller Höhe Herstellungskosten. Deshalb ist der Abstand zur Grenze die wichtigere Zahl als die Summe selbst — und deshalb kann es günstiger sein, eine Maßnahme bis nach dem Fristende zu verschieben.