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50 — Rendite

Effektivzins und Angebote vergleichen

Der Sollzins steht groß im Angebot und taugt nicht zum Vergleich. Ein Disagio drückt ihn, eine jährliche Tilgungsverrechnung taucht darin gar nicht auf. Vergleichbar wird es erst, wenn beide Angebote denselben Zahlungsstrom durchlaufen.

Das Darlehen und die beiden Zinssätze

€

Der Nennbetrag. Ein Disagio wird davon abgezogen, verzinst und getilgt wird trotzdem der volle Betrag.

%

Der gebundene Sollzins des Angebots — die Zahl, die groß im Angebot steht. Sie ist nicht der Effektivzins und taugt allein nicht zum Vergleich.

%

Der gebundene Sollzins des Angebots — die Zahl, die groß im Angebot steht. Sie ist nicht der Effektivzins und taugt allein nicht zum Vergleich.

%

Wie viel Prozent der Darlehenssumme Sie im ersten Jahr zurückzahlen. Üblich sind 2 bis 3 Prozent. Je höher, desto schneller sind Sie schuldenfrei — und desto höher die monatliche Rate.

Jahre

Wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist. Danach wird zum dann geltenden Zins neu verhandelt — was bis dahin nicht getilgt ist, trägt das neue Zinsniveau.

Darlehen, Tilgung und Bindung gelten für beide Angebote — sonst vergleichen Sie zwei verschiedene Finanzierungen und nicht zwei Banken.

Genauer rechnen Angebot A — was neben dem Zins steht · Angebot B — was neben dem Zins steht — bereits vorbelegt

Angebot A — was neben dem Zins steht

%

Abschlag bei der Auszahlung, in Prozent des Nennbetrags. Verzinst und getilgt wird trotzdem der volle Betrag. Wirtschaftlich ist es vorausgezahlter Zins.

€

Bearbeitungs- und Schätzgebühr, Bereitstellungszinsen bis zum Abruf, Grundschuldbestellung, soweit die Bank sie verlangt. Kaufnebenkosten gehören in den eigenen Rechner.

Tilgungsverrechnung A

Wann eine Rate die Restschuld tatsächlich mindert. Steht meist im Kleingedruckten und macht bei großen Darlehen einen vierstelligen Unterschied.

Angebot B — was neben dem Zins steht

%

Abschlag bei der Auszahlung, in Prozent des Nennbetrags. Verzinst und getilgt wird trotzdem der volle Betrag. Wirtschaftlich ist es vorausgezahlter Zins.

€

Bearbeitungs- und Schätzgebühr, Bereitstellungszinsen bis zum Abruf, Grundschuldbestellung, soweit die Bank sie verlangt. Kaufnebenkosten gehören in den eigenen Rechner.

Tilgungsverrechnung B

Günstiger

—

— · Tragen Sie links beide Angebote ein.

Unterschied im Aufwand
—
Monatsrate A
—Zins und Tilgung
Monatsrate B
—Zins und Tilgung

Beide Angebote nebeneinander

MerkmalAngebot AAngebot B
Wie der Effektivzins gerechnet wird

Gesucht ist der Zinssatz, bei dem der Barwert der Auszahlung dem Barwert aller Zahlungen entspricht, die Sie leisten — die Monatsraten über die Zinsbindung und die Restschuld am Ende. Das ist die Methode des § 16 PAngV.

Auszahlung = Σ Rate ÷ (1 + i)^Monat + Restschuld ÷ (1 + i)^n Effektivzins = (1 + i)¹² − 1

Die Gleichung lässt sich nicht nach i auflösen; der Rechner nähert sich ihr durch Halbieren des Intervalls an, bis sie auf sechs Stellen aufgeht.

Die Auszahlung ist der Nennbetrag abzüglich Disagio und einmaliger Kosten. Verzinst und getilgt wird trotzdem der volle Nennbetrag — deshalb hebt ein Disagio den Effektivzins, obwohl es den Sollzins senkt.

Die Tilgungsverrechnung steckt im Zahlungsstrom, nicht im Zinssatz. Bei jährlicher Verrechnung zahlen Sie monatlich, aber der Zins läuft bis zum Termin auf der Restschuld vom Jahresanfang. Ihre Tilgungsanteile liegen so lange zinslos.

Aufwand insgesamt sind Zinsen, Disagio und Einmalkosten. Die Tilgung fehlt darin bewusst: Sie ist kein Aufwand, sondern Vermögen, das von der einen auf die andere Seite Ihrer Bilanz wandert.

Warum der Sollzins in die Irre führt

Banken werben mit dem Sollzins, weil er die kleinere Zahl ist. Er beschreibt aber nur, was auf die Restschuld gerechnet wird — nicht, was das Darlehen kostet. Drei Dinge fallen darin unter den Tisch, und alle drei lassen sich gestalten.

Das Disagio ist der offensichtlichste Fall. Wer zwei Prozent Abschlag bei der Auszahlung hinnimmt, bekommt dafür einen niedrigeren Sollzins. Wirtschaftlich ist das vorausgezahlter Zins: Die Schuld beträgt weiterhin den vollen Nennbetrag, ausgezahlt wurde weniger. Der Effektivzins zieht beides zusammen.

Die Tilgungsverrechnung steht selten auf der ersten Seite. Wird die Tilgung erst zum Jahresende gutgeschrieben, läuft der Zins zwölf Monate lang auf der Restschuld vom Jahresanfang, obwohl Sie jeden Monat gezahlt haben. Am Zinssatz ändert das nichts, an der Restschuld am Ende der Bindung sehr wohl.

Einmalige Kosten — Bearbeitung, Schätzung, Bereitstellungszinsen — sind einzeln klein und in Summe nicht. Sie mindern die Auszahlung und heben damit den Effektivzins, und zwar umso stärker, je kürzer die Zinsbindung ist, über die sie sich verteilen.

Steuerlich ist das Disagio ein eigener Fall: Bei vermieteten Objekten ist ein marktübliches Disagio nach § 11 Abs. 2 Satz 4 EStG im Jahr der Zahlung in voller Höhe abziehbar, statt über die Laufzeit verteilt zu werden. Als marktüblich gilt nach der Vereinfachungsregel des Bundesfinanzministeriums ein Disagio bis fünf Prozent bei mindestens fünf Jahren Zinsbindung; der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch mehr marktüblich sein kann. Ob das in Ihrem Fall greift, gehört in die Steuerberatung — dieser Rechner bildet nur die Zahlungsströme ab.

Was dieser Rechner nicht leisten kann: Er kennt nur, was Sie eintragen. Verlangt eine Bank eine Restschuldversicherung oder eine Kontoführungsgebühr als Bedingung, gehört das in den Effektivzins — verbindlich ist deshalb allein der Wert, den die Bank selbst ausweist, bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Europäischen Standardisierten Merkblatt. Dieser Rechner sagt Ihnen, ob Sie die richtige Frage stellen, bevor Sie unterschreiben.

Worauf Sie achten sollten

  • Vergleichen Sie bei gleichem Darlehen, gleicher Tilgung, gleicher Bindung Sonst vergleichen Sie zwei Finanzierungen und nicht zwei Banken. Erst wenn diese drei Größen übereinstimmen, sagt der Effektivzins etwas über das Angebot.
  • Die Tilgungsverrechnung steht im Kleingedruckten Bei jährlicher Verrechnung zahlen Sie monatlich, aber der Zins läuft bis zum Termin auf der alten Restschuld weiter. Am Zinssatz ändert das nichts, an der Restschuld nach zehn Jahren einen vierstelligen Betrag.
  • Bereitstellungszinsen stecken nicht darin Für die Berechnung gilt die Annahme, dass das Darlehen sofort in voller Höhe abgerufen wird. Bei einem Neubau trifft das gerade nicht zu — rechnen Sie sie gesondert.

Diese Hinweise gelten allgemein und kennen Ihren Fall nicht. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; ob und wie sie auf Ihren Vertrag, Ihr Objekt und Ihre steuerliche Lage zutreffen, klären Sie mit der jeweiligen Fachperson.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins?

Der Sollzins beschreibt nur, was auf die Restschuld gerechnet wird. Der effektive Jahreszins ist der Satz, bei dem der Barwert der Auszahlung dem Barwert aller Zahlungen entspricht, die Sie leisten — er zieht Disagio, Gebühren und den Verrechnungstermin in dieselbe Zahl. Gerechnet wird er nach der Methode des § 16 PAngV. Nur er ist vergleichbar; der Sollzins ist die Zahl, mit der geworben wird.

Wie wirkt ein Disagio auf den Effektivzins?

Es hebt ihn, obwohl es den Sollzins senkt. Wirtschaftlich ist ein Disagio vorausgezahlter Zins: Ausgezahlt wird weniger als der Nennbetrag, verzinst und getilgt wird trotzdem der volle. Bei vermieteten Objekten ist ein marktübliches Disagio nach § 11 Abs. 2 Satz 4 EStG im Jahr der Zahlung in voller Höhe abziehbar — ob das in Ihrem Fall greift, gehört in die Steuerberatung.

Was ist die Tilgungsverrechnung und was kostet sie?

Sie sagt, wann eine gezahlte Rate die Restschuld tatsächlich mindert. Bei jährlicher Verrechnung zahlen Sie monatlich, aber der Zins läuft bis zum Termin auf der Restschuld vom Jahresanfang weiter; Ihre Tilgungsanteile liegen so lange zinslos. Am Zinssatz ändert das nichts, an der Restschuld am Ende der Zinsbindung sehr wohl — bei sechsstelligen Darlehen vierstellig.

Welche Kosten stecken nicht im ausgewiesenen Effektivzins?

Bereitstellungszinsen und Schätzkosten in aller Regel nicht: Für die Berechnung gilt nach der Anlage zu § 16 PAngV die Annahme, dass das Darlehen sofort in voller Höhe in Anspruch genommen wird. Umgekehrt gehören Kosten hinein, die eine Bank als Bedingung verlangt, etwa eine vorgeschriebene Restschuldversicherung. Verbindlich ist deshalb der Wert, den die Bank selbst ausweist — bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Europäischen Standardisierten Merkblatt.