ImmoZahl

20 — Abrechnung

Heizkosten abrechnen

Heizkosten dürfen nicht nach Fläche allein abgerechnet werden. Zwischen 50 und 70 Prozent müssen nach dem gemessenen Verbrauch verteilt werden — wer das versäumt, muss eine Kürzung um 15 Prozent hinnehmen.

Die Kosten des Hauses

Brennstoff, Wartung, Schornsteinfeger, Messdienst — alles aus § 7 Abs. 2 HeizkostenV.

%

Zulässig sind 50 bis 70 Prozent.

Das Gebäude

Einheiten

Kilowattstunden oder Einheiten der Heizkostenverteiler.

Die Wohnung

Einheiten

Besonderheiten

Bei unterjährigem Ein- oder Auszug entsprechend weniger.

Anteil dieser Wohnung

Nach Verbrauch
Nach Fläche
Je m² und Jahr
Saldo

Rechenweg

Was der gewählte Verbrauchsanteil ausmacht

Je höher der Verbrauchsanteil, desto stärker wirkt sparsames Heizen — und desto mehr trägt, wer viel verbraucht.

Was die Verordnung verlangt

    Weiterrechnen

    Was als Nächstes ansteht — und warum.

    Häufige Fragen

    Wie viel Prozent müssen nach Verbrauch abgerechnet werden?

    Nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV mindestens 50 und höchstens 70 Prozent. Der Rest wird nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt. In Gebäuden, die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig wurden, mit Gas- oder Ölheizung und überwiegend gedämmten Leitungen sind zwingend 70 Prozent nach Verbrauch abzurechnen.

    Was passiert, wenn ich nicht verbrauchsabhängig abrechne?

    Dann darf die Mietpartei ihren Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Die Kürzung greift unabhängig davon, ob die Abrechnung sonst richtig ist. Bei fernauslesbaren Zählern kommen drei weitere Prozent hinzu, wenn die monatlichen Verbrauchsinformationen unterbleiben.

    Warum zahlt die kleine Wohnung mehr als erwartet?

    Weil der Grundkostenanteil nach Fläche verteilt wird und der Verbrauchsanteil nach tatsächlichem Verbrauch. Eckwohnungen, Wohnungen unter dem Dach und Erdgeschosswohnungen verbrauchen bei gleicher Fläche deutlich mehr. Genau dafür gibt es den Grundkostenanteil von 30 bis 50 Prozent — er verteilt die Lage-Nachteile auf alle.