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Mieten in Mecklenburg-Vorpommern

Gemittelt über 724 Gemeinden mit zusammen 1.573.597 Einwohnern liegt die Nettokaltmiete in Mecklenburg-Vorpommern bei 6,43 € je Quadratmeter — das ist 19 Prozent unter dem bundesweiten Durchschnitt von 7,90 € und Platz 13 von 16, gezählt vom teuersten Land abwärts. Gemittelt wird nach der Zahl der Mietwohnungen je Gemeinde, nicht je Gemeinde gleich: Sonst zählte ein Dorf mit dreihundert Einwohnern so viel wie eine Großstadt.

Nettokaltmiete
6,43 €je m², gewichtetes Mittel
Leerstand
5,5 %der Wohnungen
Eigentümerquote
41,5 %selbst bewohnt
Grunderwerbsteuer
6,0 %seit 01.07.2019

Wie weit Mecklenburg-Vorpommern auseinanderfällt

Nicht nur die Städte: Gerechnet über alle 724 Gemeinden des Landes, auch die kleinsten.

Teuerste Gemeinde
Hugoldsdorf, 121 Einwohner
9,54 €
Günstigste Gemeinde
Brunow, 296 Einwohner
2,89 €
Abstand
zwischen teuerster und günstigster Gemeinde
Faktor 3,3

Die 5 Städte ab 50 000 Einwohnern

Zu jeder gibt es eine eigene Seite mit Mietspanne, Nachbarstädten und der Einordnung ins Land.

StadtEinwohnerMiete je m²LeerstandEigentümer
Rostock205.3077,29 €2,6 %14,7 %
Greifswald56.0926,97 €3,2 %18,8 %
Schwerin98.3086,59 €6,0 %17,9 %
Stralsund54.0946,34 €5,9 %19,4 %
Neubrandenburg60.3445,97 €4,1 %20,0 %

Kaufen in Mecklenburg-Vorpommern

Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,0 Prozent des Kaufpreises; das Land hat sie zuletzt zum 01.07.2019 festgesetzt. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 18.000 € allein an Grunderwerbsteuer — vor Notar, Grundbuch und Maklerlohn. Der Regelsatz des Bundes liegt nach § 11 Abs. 1 GrEStG bei 3,5 Prozent; abweichen dürfen die Länder seit 2006 nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG.

Steuerfrei bleibt ein Erwerb nur, wenn die Gegenleistung 2 500 € nicht übersteigt (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags, nicht der Übergabe.

Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Seit dem Kalenderjahr 2025 gilt neues Recht, und es ist nicht überall dasselbe: Mecklenburg-Vorpommern rechnet nach dem Bundesmodell — Bundesmodell — der Grundsteuerwert richtet sich nach Bodenrichtwert, statistischer Nettokaltmiete, Baujahr und Grundstücksfläche. Möglich macht das Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG, der seit der Grundgesetzänderung von 2019 abweichendes Landesrecht zulässt.

Wie hoch die Steuer am Ende ausfällt, entscheidet aber die Gemeinde: Sie setzt den Hebesatz nach § 25 GrStG jährlich in ihrer Hebesatzsatzung fest. Zwischen zwei Nachbargemeinden kann er sich um mehrere hundert Prozentpunkte unterscheiden — er steht in Ihrem Grundsteuerbescheid.

Für Vermietende ist die Grundsteuer nach § 2 Nr. 1 BetrKV umlagefähig und gehört damit in die Betriebskostenabrechnung.

Vermieten in Mecklenburg-Vorpommern

Zwei mietrechtliche Grenzen hängen davon ab, ob eine Gemeinde als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft ist: die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 statt 20 Prozent in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB) und die Mietpreisbremse (§ 556d Abs. 2 BGB). Beides bestimmt die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern durch Rechtsverordnung, jeweils befristet und mit einer namentlichen Liste der Gemeinden. Welche das derzeit sind, steht in der geltenden Verordnung — diese Seite führt sie bewusst nicht auf, weil sie sich ändert und eine veraltete Liste teurer wäre als keine.

Kein Mietspiegel. Diese Seite gibt Zahlen des Zensus 2022 wieder — gemessene Bestandsmieten zum Stichtag 15. Mai 2022, fortgeschrieben mit dem Teilindex der Nettokaltmieten. Ein Mietspiegel nach §§ 558c, 558d BGB ist etwas anderes: Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab und ist im Mieterhöhungsverfahren als Begründungsmittel zugelassen.

Quelle. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Gebäude- und Wohnungszählung; Gemeindeverzeichnis, Gebietsstand 31. Dezember 2025. Fortschreibung auf September 2026 (Faktor 1,0881), hier hergeleitet. Grunderwerbsteuer nach § 11 GrEStG in Verbindung mit dem Landesrecht, geprüft am 11.08.2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Mecklenburg-Vorpommern?

Über alle 724 Gemeinden des Landes gemittelt liegt die Nettokaltmiete bei 6,43 € je Quadratmeter. Gewichtet wird nach der Zahl der Mietwohnungen je Gemeinde. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 7,90 €; Mecklenburg-Vorpommern liegt damit 19 Prozent darunter und auf Platz 13 von 16. Grundlage ist der Zensus 2022, fortgeschrieben auf September 2026.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

6,0 Prozent des Kaufpreises, festgesetzt zum 01.07.2019. Bei 300 000 € Kaufpreis sind das 18.000 €. Der Regelsatz des Bundes liegt nach § 11 Abs. 1 GrEStG bei 3,5 Prozent; abweichen dürfen die Länder seit 2006 nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags.

Wo ist es in Mecklenburg-Vorpommern am teuersten und wo am günstigsten?

Die teuerste Gemeinde ist Hugoldsdorf mit 9,54 € je Quadratmeter, die günstigste Brunow mit 2,89 €. Zwischen beiden liegt der Faktor 3,3 — innerhalb eines einzigen Bundeslandes.