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Mieten in Rheinland-Pfalz

Gemittelt über 2.249 Gemeinden mit zusammen 4.126.369 Einwohnern liegt die Nettokaltmiete in Rheinland-Pfalz bei 7,32 € je Quadratmeter — das ist 7 Prozent unter dem bundesweiten Durchschnitt von 7,90 € und Platz 9 von 16, gezählt vom teuersten Land abwärts. Gemittelt wird nach der Zahl der Mietwohnungen je Gemeinde, nicht je Gemeinde gleich: Sonst zählte ein Dorf mit dreihundert Einwohnern so viel wie eine Großstadt.

Nettokaltmiete
7,32 €je m², gewichtetes Mittel
Leerstand
4,7 %der Wohnungen
Eigentümerquote
54,9 %selbst bewohnt
Grunderwerbsteuer
5,0 %seit 01.03.2012

Wie weit Rheinland-Pfalz auseinanderfällt

Nicht nur die Städte: Gerechnet über alle 2.249 Gemeinden des Landes, auch die kleinsten.

Teuerste Gemeinde
Echtershausen, 89 Einwohner
13,01 €
Günstigste Gemeinde
Winterscheid, 140 Einwohner
2,72 €
Abstand
zwischen teuerster und günstigster Gemeinde
Faktor 4,8

Die 9 Städte ab 50 000 Einwohnern

Zu jeder gibt es eine eigene Seite mit Mietspanne, Nachbarstädten und der Einordnung ins Land.

StadtEinwohnerMiete je m²LeerstandEigentümer
Mainz224.68410,59 €2,9 %30,7 %
Trier104.3428,62 €5,7 %30,4 %
Koblenz113.3788,11 €4,2 %30,6 %
Ludwigshafen am Rhein177.2227,95 €3,2 %34,3 %
Worms86.7537,52 €4,2 %41,2 %
Neustadt an der Weinstraße52.9457,45 €4,8 %47,1 %
Bad Kreuznach54.1687,14 €4,1 %35,3 %
Kaiserslautern100.4267,09 €4,6 %33,4 %
Neuwied67.0836,60 €4,5 %45,8 %

Kaufen in Rheinland-Pfalz

Die Grunderwerbsteuer beträgt 5,0 Prozent des Kaufpreises; das Land hat sie zuletzt zum 01.03.2012 festgesetzt. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 15.000 € allein an Grunderwerbsteuer — vor Notar, Grundbuch und Maklerlohn. Der Regelsatz des Bundes liegt nach § 11 Abs. 1 GrEStG bei 3,5 Prozent; abweichen dürfen die Länder seit 2006 nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG.

Steuerfrei bleibt ein Erwerb nur, wenn die Gegenleistung 2 500 € nicht übersteigt (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags, nicht der Übergabe.

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Seit dem Kalenderjahr 2025 gilt neues Recht, und es ist nicht überall dasselbe: Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell — Bundesmodell — der Grundsteuerwert richtet sich nach Bodenrichtwert, statistischer Nettokaltmiete, Baujahr und Grundstücksfläche. Möglich macht das Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG, der seit der Grundgesetzänderung von 2019 abweichendes Landesrecht zulässt.

Wie hoch die Steuer am Ende ausfällt, entscheidet aber die Gemeinde: Sie setzt den Hebesatz nach § 25 GrStG jährlich in ihrer Hebesatzsatzung fest. Zwischen zwei Nachbargemeinden kann er sich um mehrere hundert Prozentpunkte unterscheiden — er steht in Ihrem Grundsteuerbescheid.

Für Vermietende ist die Grundsteuer nach § 2 Nr. 1 BetrKV umlagefähig und gehört damit in die Betriebskostenabrechnung.

Vermieten in Rheinland-Pfalz

Zwei mietrechtliche Grenzen hängen davon ab, ob eine Gemeinde als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft ist: die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 statt 20 Prozent in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB) und die Mietpreisbremse (§ 556d Abs. 2 BGB). Beides bestimmt die Landesregierung von Rheinland-Pfalz durch Rechtsverordnung, jeweils befristet und mit einer namentlichen Liste der Gemeinden. Welche das derzeit sind, steht in der geltenden Verordnung — diese Seite führt sie bewusst nicht auf, weil sie sich ändert und eine veraltete Liste teurer wäre als keine.

Kein Mietspiegel. Diese Seite gibt Zahlen des Zensus 2022 wieder — gemessene Bestandsmieten zum Stichtag 15. Mai 2022, fortgeschrieben mit dem Teilindex der Nettokaltmieten. Ein Mietspiegel nach §§ 558c, 558d BGB ist etwas anderes: Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab und ist im Mieterhöhungsverfahren als Begründungsmittel zugelassen.

Quelle. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Gebäude- und Wohnungszählung; Gemeindeverzeichnis, Gebietsstand 31. Dezember 2025. Fortschreibung auf September 2026 (Faktor 1,0881), hier hergeleitet. Grunderwerbsteuer nach § 11 GrEStG in Verbindung mit dem Landesrecht, geprüft am 11.08.2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Rheinland-Pfalz?

Über alle 2.249 Gemeinden des Landes gemittelt liegt die Nettokaltmiete bei 7,32 € je Quadratmeter. Gewichtet wird nach der Zahl der Mietwohnungen je Gemeinde. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 7,90 €; Rheinland-Pfalz liegt damit 7 Prozent darunter und auf Platz 9 von 16. Grundlage ist der Zensus 2022, fortgeschrieben auf September 2026.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

5,0 Prozent des Kaufpreises, festgesetzt zum 01.03.2012. Bei 300 000 € Kaufpreis sind das 15.000 €. Der Regelsatz des Bundes liegt nach § 11 Abs. 1 GrEStG bei 3,5 Prozent; abweichen dürfen die Länder seit 2006 nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags.

Wo ist es in Rheinland-Pfalz am teuersten und wo am günstigsten?

Die teuerste Gemeinde ist Echtershausen mit 13,01 € je Quadratmeter, die günstigste Winterscheid mit 2,72 €. Zwischen beiden liegt der Faktor 4,8 — innerhalb eines einzigen Bundeslandes.