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Ratgeber · Finanzieren

Anschlussfinanzierung: wann kümmern, welche Wege

Lesezeit etwa 2 Minuten · mit Rechenweg

Kurz gesagt

Wenn die Zinsbindung endet, gibt es drei Wege: bei der bisherigen Bank verlängern (Prolongation), zu einer anderen Bank wechseln (Umschuldung) oder den Zins schon Jahre vorher mit einem Forward-Darlehen sichern. Kümmern sollten Sie sich spätestens ein Jahr vor dem Ende. Nach zehn Jahren können Sie jedes Festzinsdarlehen mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 BGB).

Prolongation

Die bisherige Bank schickt meist einige Monate vor dem Ende ein Angebot. Das ist bequem — keine neue Grundschuld, keine neuen Unterlagen. Es ist aber selten das günstigste, weil die Bank weiß, dass ein Wechsel Aufwand bedeutet. Vergleichen lohnt sich: Angebote nach dem Effektivzins vergleichen.

Gleich selbst rechnenForward-Darlehen oder abwarten?

Umschuldung

Eine andere Bank löst das alte Darlehen ab. Die Grundschuld wird abgetreten statt neu bestellt; das kostet Notar- und Grundbuchgebühren, meist deutlich weniger als eine Neubestellung. Wer zum Ende der Zinsbindung wechselt, zahlt keine Vorfälligkeitsentschädigung.

Forward-Darlehen

Es sichert den Zins für die Anschlussfinanzierung, bei den meisten Banken bis zu fünf Jahre im Voraus — gegen einen Aufschlag, der mit der Vorlaufzeit wächst. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie sich die Zinsen bis dahin entwickeln; Forward-Darlehen oder abwarten rechnet aus, wie weit die Zinsen fallen müssten, damit sich das Abwarten gelohnt hätte.

Das Kündigungsrecht nach zehn Jahren

Bei einer Zinsbindung über zehn Jahre — etwa 15 oder 20 Jahre — können Sie zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Lange Zinsbindungen sind damit für Sie nach zehn Jahren flexibel, für die Bank nicht. Was eine längere Bindung kostet, zeigt Zinsbindung vergleichen.

Was die neue Rate bestimmt

Die Restschuld, der neue Zins und die neue Tilgung. Wie hoch die Restschuld am Ende der Zinsbindung ist, steht im Tilgungsplan. Wer vorzeitig aus einem laufenden Darlehen will, etwa bei einem Verkauf, zahlt eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Häufige Fragen

Wann sollte man sich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

Spätestens zwölf Monate vor dem Ende der Zinsbindung vergleichen. Ein Forward-Darlehen bieten Banken meist bis zu fünf Jahre im Voraus an.

Kostet eine Umschuldung Gebühren?

Für die Abtretung der Grundschuld fallen Notar- und Grundbuchgebühren an. Eine Vorfälligkeitsentschädigung entsteht nur, wenn Sie vor Ende der Zinsbindung wechseln.