Kurz gesagt
Den größten Hebel hat die Grunderwerbsteuer: Mitverkauftes bewegliches Inventar wie eine Einbauküche wird nicht besteuert, wenn es im Vertrag mit einem realistischen Wert getrennt ausgewiesen ist. Bei der Maklerprovision begrenzt das Gesetz den Anteil des Käufers auf höchstens die Hälfte. Notar- und Grundbuchkosten sind gesetzlich festgelegt — sie sinken nur, wenn die Grundschuld kleiner ausfällt.
Grunderwerbsteuer: Inventar getrennt ausweisen
Die Steuer fällt nur auf Grundstück und Gebäude an. Bewegliche Gegenstände, die mitverkauft werden — Einbauküche, Markise, Gartenhaus ohne Fundament, Möbel — gehören nicht dazu. Wird ihr Wert im Kaufvertrag gesondert genannt, sinkt die Bemessungsgrundlage. Der Wert muss realistisch sein: Das Finanzamt kann einen überhöhten Betrag zurückweisen. Bei 6,5 Prozent Steuersatz spart jeder Tausender Inventar 65 Euro.
Gleich selbst rechnenKaufnebenkosten berechnenMaklerprovision: höchstens die Hälfte
Seit Dezember 2020 gilt beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher: Beauftragen beide Seiten den Makler, zahlen beide gleich viel. Hat nur der Verkäufer ihn beauftragt, darf der Käufer höchstens die Hälfte übernehmen — und erst, wenn der Verkäufer seinen Teil gezahlt hat (§§ 656c, 656d BGB). Die Höhe der Provision selbst ist verhandelbar.
Notar und Grundbuch: nur über die Grundschuld
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind nicht verhandelbar. Sie hängen am Kaufpreis und an der Höhe der Grundschuld. Wer nur so viel Grundschuld eintragen lässt, wie das Darlehen braucht, zahlt weniger. Bei 300 000 Euro Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen macht eine Grundschuld über 240 000 Euro rund 1 170 Euro Notar- und Grundbuchkosten aus.
Was nicht funktioniert
Einen niedrigeren Kaufpreis beurkunden und den Rest bar zahlen ist Steuerhinterziehung, und der beurkundete Vertrag ist dann nichtig. Ein überhöhter Inventarwert fällt bei einer Prüfung auf. Beides kostet am Ende mehr, als es spart.
Was es für Ihren Kauf ausmacht
Der Kaufnebenkostenrechner rechnet Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler für jede Gemeinde. Wie unterschiedlich die Länder sind, zeigt der Vergleich der Grunderwerbsteuer.
Mit Ihren eigenen Zahlen nachrechnen