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Ratgeber · Vermieten

Kaufpreisfaktor: was er sagt und wie man ihn berechnet

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Kurz gesagt

Der Kaufpreisfaktor, auch Vervielfältiger genannt, gibt an, wie viele Jahreskaltmieten der Kaufpreis entspricht: Kaufpreis ÷ Jahreskaltmiete. Er ist die Kehrseite der Bruttomietrendite — ein Faktor von 25 entspricht 4 Prozent, ein Faktor von 20 entspricht 5 Prozent. Je niedriger der Faktor, desto schneller hat die Miete den Kaufpreis eingespielt, vor Kosten und Steuern.

Die Formel

Kaufpreisfaktor = Kaufpreis ÷ Jahreskaltmiete

Bruttomietrendite = 100 ÷ Kaufpreisfaktor

Eine Wohnung für 280 000 Euro mit 950 Euro Kaltmiete im Monat: 280 000 ÷ 11 400 = Faktor 24,6, das sind 4,07 Prozent Bruttorendite.

Gleich selbst rechnenMietrendite und Kaufpreisfaktor berechnen

Faktor und Rendite nebeneinander

KaufpreisfaktorBruttomietrendite
156,67 %
205,00 %
254,00 %
303,33 %
352,86 %

Die Tabelle ist reine Rechnung. Welcher Faktor für eine Lage angemessen ist, hängt davon ab, wie sicher die Miete ist und wie sich der Ort entwickelt.

Was der Faktor nicht weiß

Er kennt weder die Kaufnebenkosten noch die Kosten, die Sie nicht umlegen dürfen, noch die Finanzierung. Zwei Wohnungen mit Faktor 25 können sich um einen ganzen Prozentpunkt Nettorendite unterscheiden, wenn die eine ein hohes Hausgeld hat. Die vollständige Rechnung macht der Mietrendite-Rechner; wie sich das Hausgeld aufteilt, zeigt Hausgeld aufschlüsseln.

Woher die Miete für die Rechnung kommt

Rechnen Sie mit der Miete, die tatsächlich gezahlt wird oder am Ort erzielbar ist, nicht mit der Wunschmiete des Exposés. Was in Ihrer Gemeinde im Schnitt gezahlt wird, steht im Mietpreis-Rechner — aus dem Zensus 2022, für alle 10 635 Gemeinden.

Häufige Fragen

Ist Kaufpreisfaktor dasselbe wie Vervielfältiger?

Im Alltag ja. In der Wertermittlung nach ImmoWertV bezeichnet „Vervielfältiger“ allerdings auch den Barwertfaktor im Ertragswertverfahren — das ist eine andere Zahl.

Mit welcher Miete rechnet man den Kaufpreisfaktor?

Mit der Nettokaltmiete eines Jahres, ohne Betriebskosten. Stellplatz oder Garage gehören dazu, wenn sie mitverkauft werden.