ImmoZahl

Bundesland

Mieten in Bayern

Gemittelt über 2.056 Gemeinden mit zusammen 13.248.928 Einwohnern liegt die Nettokaltmiete in Bayern bei 9,41 € je Quadratmeter — das ist 19 Prozent über dem bundesweiten Durchschnitt von 7,90 € und Platz 2 von 16, gezählt vom teuersten Land abwärts. Gemittelt wird nach der Zahl der Mietwohnungen je Gemeinde, nicht je Gemeinde gleich: Sonst zählte ein Dorf mit dreihundert Einwohnern so viel wie eine Großstadt.

Nettokaltmiete
9,41 €je m², gewichtetes Mittel
Leerstand
4,2 %der Wohnungen
Eigentümerquote
50,6 %selbst bewohnt
Grunderwerbsteuer
3,5 %seit 01.01.1997

Wie weit Bayern auseinanderfällt

Nicht nur die Städte: Gerechnet über alle 2.056 Gemeinden des Landes, auch die kleinsten.

Teuerste Gemeinde
Neubiberg, 14.329 Einwohner
15,06 €
Günstigste Gemeinde
Mähring, 1.785 Einwohner
3,47 €
Abstand
zwischen teuerster und günstigster Gemeinde
Faktor 4,3

Die 17 Städte ab 50 000 Einwohnern

Zu jeder gibt es eine eigene Seite mit Mietspanne, Nachbarstädten und der Einordnung ins Land.

StadtEinwohnerMiete je m²LeerstandEigentümer
München1.505.00514,03 €2,4 %23,9 %
Regensburg151.38910,21 €2,9 %23,1 %
Erlangen115.92810,01 €4,9 %31,9 %
Ingolstadt141.1859,97 €3,8 %37,9 %
Rosenheim65.2749,89 €2,0 %30,3 %
Neu-Ulm62.6419,61 €2,7 %43,3 %
Würzburg133.2589,41 €3,1 %25,3 %
Augsburg301.1059,23 €3,9 %32,5 %
Nürnberg529.5088,93 €3,1 %28,3 %
Landshut71.8638,92 €4,2 %35,8 %
Passau53.0398,74 €5,7 %32,2 %
Aschaffenburg73.0918,43 €4,4 %34,1 %
Fürth132.0368,39 €3,4 %34,0 %
Bamberg77.1508,33 €4,8 %28,7 %
Kempten (Allgäu)67.6457,81 €2,9 %33,1 %
Bayreuth72.9407,74 €4,8 %30,2 %
Schweinfurt54.4816,78 €5,3 %33,1 %

Kaufen in Bayern

Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises; das Land hat sie zuletzt zum 01.01.1997 festgesetzt. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 10.500 € allein an Grunderwerbsteuer — vor Notar, Grundbuch und Maklerlohn. Der Regelsatz des Bundes liegt nach § 11 Abs. 1 GrEStG bei 3,5 Prozent; abweichen dürfen die Länder seit 2006 nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG.

Steuerfrei bleibt ein Erwerb nur, wenn die Gegenleistung 2 500 € nicht übersteigt (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags, nicht der Übergabe.

Grundsteuer in Bayern: Flächenmodell

Seit dem Kalenderjahr 2025 gilt neues Recht, und es ist nicht überall dasselbe: Bayern rechnet nach dem Flächenmodell — eigenes Landesmodell — nur die Flächen von Grundstück und Gebäude, ohne jeden Wertbezug. Möglich macht das Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG, der seit der Grundgesetzänderung von 2019 abweichendes Landesrecht zulässt.

Wie hoch die Steuer am Ende ausfällt, entscheidet aber die Gemeinde: Sie setzt den Hebesatz nach § 25 GrStG jährlich in ihrer Hebesatzsatzung fest. Zwischen zwei Nachbargemeinden kann er sich um mehrere hundert Prozentpunkte unterscheiden — er steht in Ihrem Grundsteuerbescheid.

Für Vermietende ist die Grundsteuer nach § 2 Nr. 1 BetrKV umlagefähig und gehört damit in die Betriebskostenabrechnung.

Vermieten in Bayern

Zwei mietrechtliche Grenzen hängen davon ab, ob eine Gemeinde als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft ist: die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 statt 20 Prozent in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB) und die Mietpreisbremse (§ 556d Abs. 2 BGB). Beides bestimmt die Landesregierung von Bayern durch Rechtsverordnung, jeweils befristet und mit einer namentlichen Liste der Gemeinden. Welche das derzeit sind, steht in der geltenden Verordnung — diese Seite führt sie bewusst nicht auf, weil sie sich ändert und eine veraltete Liste teurer wäre als keine.

Kein Mietspiegel. Diese Seite gibt Zahlen des Zensus 2022 wieder — gemessene Bestandsmieten zum Stichtag 15. Mai 2022, fortgeschrieben mit dem Teilindex der Nettokaltmieten. Ein Mietspiegel nach §§ 558c, 558d BGB ist etwas anderes: Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab und ist im Mieterhöhungsverfahren als Begründungsmittel zugelassen.

Quelle. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Gebäude- und Wohnungszählung; Gemeindeverzeichnis, Gebietsstand 31. Dezember 2025. Fortschreibung auf September 2026 (Faktor 1,0881), hier hergeleitet. Grunderwerbsteuer nach § 11 GrEStG in Verbindung mit dem Landesrecht, geprüft am 11.08.2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Bayern?

Über alle 2.056 Gemeinden des Landes gemittelt liegt die Nettokaltmiete bei 9,41 € je Quadratmeter. Gewichtet wird nach der Zahl der Mietwohnungen je Gemeinde. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 7,90 €; Bayern liegt damit 19 Prozent darüber und auf Platz 2 von 16. Grundlage ist der Zensus 2022, fortgeschrieben auf September 2026.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?

3,5 Prozent des Kaufpreises, festgesetzt zum 01.01.1997. Bei 300 000 € Kaufpreis sind das 10.500 €. Der Regelsatz des Bundes liegt nach § 11 Abs. 1 GrEStG bei 3,5 Prozent; abweichen dürfen die Länder seit 2006 nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags.

Wo ist es in Bayern am teuersten und wo am günstigsten?

Die teuerste Gemeinde ist Neubiberg mit 15,06 € je Quadratmeter, die günstigste Mähring mit 3,47 €. Zwischen beiden liegt der Faktor 4,3 — innerhalb eines einzigen Bundeslandes.